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Sechsmonatiges Aalfangverbot in deutschen Meeresgewässern

Zum Schutz bedrohter Aale soll von Mitte September bis Mitte März 2024 ein umfassendes Aalfangverbot für die Fischerei in den deutschen Gewässern von Nord- und Ostsee gelten. Dies legte das Bundesagrarministerium in Abstimmung mit den Küsten-Bundesländern als nächste Schonzeit fest. Die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller (Grüne) sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: «Ohne besseren Schutz steht der Aal vor dem Aus.» Angesichts dramatisch geringer Bestände sei es höchste Zeit zu handeln.

Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten jeweils ein mindestens sechs Monate langes Aalfangverbot verhängen. Die nun festgelegte Schonzeit vom 15. September 2023 bis zum 14. März 2024 gilt zunächst für dieses und nächstes Jahr, wie das Ministerium erläuterte. Die Zeitspanne sei auch weitgehend an Regelungen in Dänemark und Schweden angeglichen. Hintergrund sei, dass Aale die Meerenge zwischen Dänemark und Schweden passieren müssen, um Laichgründe im Atlantik zu erreichen. Vom Verbot umfasst sind auch Aale, die als Beifang in Netze gehen.

Müller machte deutlich, dass der Schutz der Aale auch aus weiteren Gründen wichtig ist. «Aalfischerei sichert vielerorts in Deutschland Einkommen und ist ein Tourismusfaktor.» Dem Bestand eine Perspektive zu geben, heiße daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum zu sichern. Laut Ministerium soll Ende 2023 auf EU-Ebene über die Rahmenbedingungen für eine dann folgende nächste Schonzeit verhandelt werden. Für Freizeitangler gilt nach EU-Recht in Meeresgewässern ein Aalfangverbot bis 31. März 2024.

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