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Zollkontrollen in Gastronomie – Verfahren wegen illegalen Aufenthalts

Seinen bekanntesten Roman schrieb er angeblich in 35 Tagen: Frederick Forsyth taucht mit seinen Büchern in die Geheimdienstwelt ein. Den Briten führte sein eigenes Leben einst in die DDR - und zu einer Mission, die gefährlich hätte enden können.

Nach Kontrollen in der Hotel- und Gastrobranche hat der Zoll gegen drei Betriebe Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet. Einer befinde sich in Halle, zwei in Magdeburg, teilte ein Sprecher des Hauptzollamts Magdeburg am Dienstag auf Anfrage mit. In Sachsen-Anhalt kontrollierten insgesamt 72 Beamtinnen und Beamte am vergangenen Freitag im Rahmen einer bundesweiten Zoll-Aktion 51 Betriebe mit 219 Beschäftigten, hieß es.

Insgesamt seien acht Personen ausfindig gemacht worden, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Sie stammen demnach aus Vietnam, Indien und Syrien. In einem weiteren Fall trafen die Einsatzkräfte einen Mann an, der sich illegal in Deutschland aufhält, jedoch nicht arbeitete. Der Fall wurde zu weiteren Bearbeitung an die Bundespolizei übergeben. Bundesweit kontrollierten den Angaben zufolge rund 2700 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

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