Kehl (dpa/tmn) – Den Flug buchen, das Mietauto reservieren, die Ferienwohnung aussuchen: Wer im Internet eine Reise bucht, stößt irgendwann immer auf die sogenannten AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Neben dem Lesen der AGB empfiehlt es sich, diese auf dem Computer abzuspeichern, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Denn auch wenn es verboten ist, kommt es immer wieder vor, dass ein Reiseanbieter später den Vertrag einseitig ändert.
Mit bei Vertragsabschluss abgespeicherten AGB haben Sie bei möglichen Streitigkeiten einen Nachweis. «Es gelten immer die Bedingungen von dem Zeitpunkt, wo ich den Vertrag abgeschlossen habe», sagt Alexander Wahl, Jurist beim EVZ. Oft laufe das Durchsetzen dieser Rechte allerdings auf ein Gerichtsverfahren hinaus. In solchen Fällen können sich ratsuchende Verbraucher auch an das EVZ wenden.