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Keine Corona-Sonderrechte für Gastronomen mehr – Kritik von Dehoga

Während der Corona-Pandemie haben Cafés und Restaurants im großen Stil ihre Außengastronomie ausgebaut. Damit ist in diesem Frühjahr vielerorts Schluss. Der Hotel- und Gastronomieverband hält das für einen Fehler.

Hessens Kommunen streichen vielerorts die in der Corona-Pandemie geschaffenen Sonderregeln für die Außengastronomie. Bereits in diesem Frühjahr können Gastronomen in vielen Städten ihre Tische nur mit stärkeren Einschränkungen und höheren Kosten auf Bürgersteige und öffentliche Plätze stellen. Wie eine Stichprobe der Deutschen Presse-Agentur in den größten Kommunen des Landes ergab, haben die Städte die während der Corona-Pandemie eingeräumten Sonderkonditionen entweder bereits zurückgenommen oder planen dies. Der Branchenverband Dehoga Hessen sieht das kritisch. «Wer lebendige Innenstädte möchte, sollte die Aufenthaltsqualität für Menschen im Freien nicht einschränken, sondern sie erhalten und ausbauen», erklärte der Interims-Hauptgeschäftsführer des Verbands, Oliver Kasties.

Aus seiner Sicht sollten die Wirte weiter unterstützt werden – die Belastungen und Auflagen für das Gastgewerbe seien hoch genug. «Städte, die Erleichterungen für die Außengastronomie eingeführt haben, sollten die Regelungen entfristen», so Kasties. Das Gastgewerbe habe sich nach der langen Zeit der Pandemie noch nicht gänzlich erholt. Wer die unternehmerischen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe stärke, belebe damit auch die Innenstädte. «Dazu zählen die unbürokratische Bewilligung von Sitzplätzen im Bereich der Außengastronomie ebenso wie die Entfristung der Mehrwertsteuer auf Speisen von sieben Prozent.» Die Sondernutzungsgebühren seien zudem nicht geeignet, die Einnahmensituation der Kommunen nachhaltig zu verbessern.

In der Stadt OFFENBACH etwa müssen Gastronomen bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2022 wieder Gebühren bezahlen, wenn sie ihre Tische auf öffentliche Plätze stellen wollen. Als nächstes sollen diese Flächen wieder «auf das genehmigte Maß zurückgefahren werden», wie die Stadt auf Anfrage mitteilte.

Auch in der Stadt KASSEL ist die Sondernutzung inzwischen wieder gebührenpflichtig. «Mit Abklingen der Pandemie ist die Stadt Kassel schrittweise wieder zu seinem bewährten Verwaltungshandeln im Umgang mit Wirtschaftsgärten übergegangen», teilte ein Sprecher mit.

In FULDA gelten seit dem 1. März die ursprünglichen Bestimmungen und Regelungen. Allerdings dürfen dort die zum Teil deutlich vergrößerten Flächen für die Außengastronomie weiter genutzt werden. «Lediglich dort, wo Belange von Fußgängern, Radfahrern oder Touristen betroffen sind, sollen unter Abwägung aller Interessen Veränderungen wieder zurückgenommen werden», teilte die Stadt mit.

FRANKFURT duldet nach eigener Darstellung hingegen zunächst noch bis Ende März «eine Erweiterung der Außengastronomieflächen unter Auflagen, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren zu zahlen sind». Ob Gastronomen danach weiterhin selbstständig ihre Außenflächen auf öffentlichen Plätzen gestalten dürfen, sei derzeit noch unklar. Die Städte DARMSTADT und WIESBADEN ließen entsprechende Anfrage zunächst unbeantwortet.

Um die Gastronomen zu unterstützen, hatten viele Kommunen die Flächen für die Außengastronomie großzügig erweitert oder den Betreibern von Restaurants oder Cafés die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen erlassen. Auch durften vielerorts etwa Zelte oder Heizungen aufgestellt werden.

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