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Gericht: EU hätte Lufthansa-Hilfen nicht genehmigen dürfen

Die Corona-Pandemie hatte die Lufthansa in die schlimmste Krise ihrer Geschichte gestürzt. Die EU-Kommission genehmigte milliardenschwere Hilfe des deutschen Staats - und wurde nun vom EU-Gericht mit deutlichen Worten gerügt.

Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Staatshilfen für die Lufthansa in der Corona-Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen dürfen. Die Brüsseler Behörde habe «offensichtliche Beurteilungsfehler» begangen, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Das Gericht gab damit der Klage der Konkurrenten Ryanair und Condor statt.

Worum ging es bei dem Rechtsstreit?

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit knapp 140 000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die EU-Kommission genehmigte den Schritt.

Wie sahen die Staatshilfen für die Lufthansa aus?

Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien haben dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zugesagt, die aber nicht vollständig abgerufen wurden. Der Löwenanteil der Summe stammte aus Deutschland, dem Heimatland der Lufthansa. Sechs Milliarden Euro einschließlich eines 20-prozentigen Aktienpakets und stillen Beteiligungen entfielen auf den bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), während die staatliche KfW-Bank einen Kredit über eine Milliarde Euro beisteuerte. Die europäischen Partner sind erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Hilfspakt beigetreten. Um diese sechs Milliarden Euro ging es nun in dem Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission, Ryanair und Condor.

Was hat die EU damit zu tun?

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen des Bundes genehmigen.

Haben die Staatshilfen gewirkt?

Eindeutig ja. Der Lufthansa-Konzern konnte die drohende Insolvenz vermeiden, den Flugbetrieb stabilisieren und nach überwundener Pandemie langsam wieder durchstarten. Allerdings wurden weltweit fast 40 000 Stellen gestrichen. Ende März diesen Jahres waren wieder 112 400 Menschen bei dem MDax-Konzern beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2022 ist das Unternehmen in die Gewinnzone zurückgekehrt und versucht derzeit, kleinere Airlines in Europa wie die italienische Ita und die portugiesische Tap zu übernehmen.

Was hat das Gericht nun entschieden?

Das EU-Gericht hat die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem rügte das Gericht, dass die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde. Die Kommission ging demnach davon aus, dass die Lufthansa in der Vergangenheit nur an den Flughäfen Frankfurt und München einen beträchtlichen Marktanteil hatte. Daten zeigten aber, dass die Airline auch in Düsseldorf und Wien über viele Zeitfenster für Landung und Abflug verfügte. Außerdem hätte die Brüsseler Behörde dafür sorgen müssen, dass die Lufthansa nach dem Hilfspaket nicht über mehr Marktmacht verfüge als vorher und es weiterhin einen wirksamen Wettbewerb gebe.

Hat Lufthansa die Hilfen zurückgezahlt?

Ja. Er sei lieber am Markt als beim Steuerzahler verschuldet, hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr erklärt. Im September 2022 hat sich der WSF von seinem letzten Lufthansa-Aktienpaket getrennt und unter dem Strich einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro realisiert. Die stillen Beteiligungen und Kredite auch aus der Schweiz waren schon zuvor zurückgeführt und teilweise durch Anleihen am Kapitalmarkt ersetzt worden. Im Schlussquartal 2022 tilgte Lufthansa auch die letzten Staatshilfen aus Belgien und Österreich, der Heimat ihrer Töchter Brussels und Austrian Airlines.

Wie geht es jetzt weiter?

Das ist noch unklar. Die EU-Kommission kündigte an, das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche weitere Schritte nachdenken zu wollen. Die Brüsseler Behörde könnte gegen das Urteil vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Einspruch einlegen.

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