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Bettensteuer in Greifswald in Kraft

In Greifswald gilt seit 1. April eine zuvor nochmals veränderte Bettensteuer. Künftig müssten Beherbergungsbetriebe fünf Prozent des Entgelts für ein Zimmer als Übernachtungssteuer zahlen, teilte die Stadt am Montag mit. Ein ursprünglicher Beschluss vom Ende vergangenen Jahres hatte demnach unterschiedliche Steuersätze von fünf beziehungsweise sieben Prozent vorgesehen, je nachdem, ob ein Zimmer weniger oder mehr als 100 Euro kostet. Hoteliers hätten sich eine Vereinheitlichung gewünscht.

Die Übernachtungssteuer müssen laut Stadt Hotels, Pensionen, Herbergen oder Vermieter von Ferienwohnungen zahlen. Steuerbefreit seien Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren, einschließlich deren Betreuerinnen und Betreuer sowie Übernachtungen aufgrund einer laufenden Ausbildung. Auch gemeinnützig betriebene Einrichtungen seien befreit.

Vor der Einführung der Bettensteuer hatte etwa die Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern gewarnt. Sie hatte auf die wirtschaftliche Belastung für Gäste und Hoteliers verwiesen, die zu ohnehin gestiegenen Kosten hinzukomme.

Auch der Schweriner Tourismusminister Reinhard Meyer (SPD) ist gegen die auch anderswo im Nordosten erhobene Steuer. Er lehnt sie ab, weil die Einnahmen in den allgemeinen kommunalen Haushalten landeten und nicht zweckgebunden seien. Das Land will die Tourismusfinanzierung im Nordosten neu aufstellen.

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