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Taxiverband beklagt Rechtsunsicherheit bei Masken

Nach dem Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln setzt sich die Taxibranche dafür ein, dass Fahrer bei Bedarf weiter Masken tragen dürfen. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Gesundheit der Fahrgäste drohe im Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern unterzugehen. Es gebe eine Rechtsunsicherheit für Taxifahrer.

Die Straßenverkehrsordnung verbiete die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, so ein Sprecher des Bundesverkehrministeriums. Das bedeute: Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs dürfe sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar sei. «Nachdem die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben ist, bedarf es bei Verkehrskontrollen einer Prüfung des Einzelfalles durch die zuständigen Behörden der Länder.»

Das Ende der Maskenpflicht im ÖPNV habe auch Ausnahmeregelungen vom Vermummungsverbot für Taxifahrer beendet, so Oppermann. Der Bundesverband appelliere nun an die Verwaltungen der Bundesländer, großzügig im Sinne des Taxigewerbes zu entscheiden. Die Fahrer und Fahrerinnen seien nicht zum Spaß mit medizinischen Masken unterwegs. «Wir übernehmen viele Fahrten zu medizinischen Behandlungen und zurück, beispielsweise zur Dialyse und zur Bestrahlung. Viele dieser Patienten freuen sich, wenn die Fahrer und Fahrerinnen mit einer Maske geschützt sind.»

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