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Rückzugsort für Fledermäuse – Höhlen im Winter nicht betreten

Frankens geheimnisumwitterte Höhlen sind Winterquartier für viele gefährdete Fledermausarten. Deshalb dürfen die Höhlen von Oktober bis März nicht betreten werden - eigentlich. Denn viele Menschen kennen diese gesetzliche Regelung gar nicht.

Für viele gefährdete Fledermausarten sind die Höhlen in Nordbayern ein wichtiges Rückzugsquartier im Winter. Doch die Winterschlafstätten sind in Gefahr. Experten mahnen deshalb zur besonderen Vorsicht: Es herrscht laut Gesetz ein Betretungsverbot für Höhlen in den Wintermonaten. Man müsse die Bevölkerung sensibilisieren, sagte der Biologe Alexander Gnatz vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV). «Fledermäuse brauchen Schutz. Werden sie in den Wintermonaten gestört, kann das tödlich für sie sein.»

Denn gerade seit der Corona-Pandemie, als viele Menschen die heimische Natur für sich als Ausflugsziel entdeckt haben, ist viel los etwa auf den Wanderwegen der Fränkischen Schweiz mit ihren zahllosen Höhlen. Und Höhlen sind auch in der kalten Jahreszeit interessant wegen ihrer konstanten Temperatur oder wegen Vereisungen am Eingang.

Doch sie dürfen nicht betreten werden, um die Fledermäuse nicht zu stören. «Fledermäuse fahren im Winterschlaf ihren Stoffwechsel runter», erläuterte Gnatz. «Werden sie geweckt, kostet das sehr viel Energie.» Zugleich würden Menschen oft nicht einmal merken, dass sie bei einem winterlichen Gang in eine Höhle Fledermäuse gestört haben. «Es dauert, bis die Fledermaus wach ist. Da ist der Mensch längst wieder draußen aus der Höhle.»

Je nach Fledermausart würden unterschiedliche Quartiere genutzt, sagte der Experte. Manche Arten verkröchen sich in kleinste Löcher und Felsspalten, die Große Hufeisennase dagegen hänge frei von der Decke und benötige deshalb mehr als drei Meter hohe Höhlen – und gerade die seien besonders leicht begehbar. Allerdings überwintere diese extrem gefährdete Art weitgehend auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels und damit abgeschirmt von der Bevölkerung.

Im vergangenen Herbst hat der Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura mit Kooperationspartnern damit begonnen, an Höhlen Warnschilder anzubringen, um auf das Betretungsverbot hinzuweisen. Höhlen seien zwar bedeutende Ausflugsziele, aber eben auch wertvoller Lebensraum für Tiere, hatte die Regierungspräsidentin von Oberfranken, Heidrun Piwernetz, zum Start der Aktion im Ahorntal (Landkreis Bayreuth) gesagt.

Auch der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung ist dabei: Man beobachte nun die weitere Entwicklung an den beschilderten Höhlen, sagte Martin Harder, Referent für Fledermausschutz. Jetzt stehe das jährliche Fledermaus-Wintermonitoring an bedeutenden Höhlen in Bayern bevor. Natürlich sei man sehr gespannt, ob Höhlen trotz Verbots betreten worden seien. Hinweise dafür seien zum Beispiel neue Feuerstellen.

Bei dem Monitoring versuchen Expertinnen und Experten, sich einen Überblick über die Zahl der überwinternden Fledermäuse in den Höhlen zu verschaffen.

Absperrungen wie etwa Gitter an Höhleneingängen anzubringen, sei problematisch, sagte Harder weiter. «Vergitterungen können empfindliche Auswirkungen auf die Funktion als Fledermaushabitat haben. Zudem wären dies vielfach auch hässliche Eingriffe in bestehende Naturdenkmale.» Besonders bedeutende Fledermaus-Quartiere müssten auch über den März hinaus noch bis Ende April geschützt werden. Man bitte daher «die vielfältige Höhlengeher-Szene», die geltenden Regelungen zu beachten. In Deutschland sind viele Fledermaus-Arten streng geschützt, weil sie vom Aussterben bedroht sind.

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