Wien (dpa) – Die Schadenersatzprozesse um die Coronavirus-Ausbreitung im Ski-Ort Ischgl vor gut zweieinhalb Jahren werden nun auch gegen Vertreter der Tourismusbranche geführt. Am Freitag wird im Wiener Landgericht für Zivilrecht erstmals ein Fall verhandelt, bei dem nicht nur die Republik Österreich, sondern auch ein Hotelier aus dem Tiroler Alpenort verklagt worden ist. Eine Frau aus Deutschland, deren Herkunft nicht genauer angegeben wird, fordert 42 000 Euro, nachdem sie im März 2020 in Ischgl Urlaub gemacht hat und schwer an Covid-19 erkrankte. Nach Angaben des Verbraucherschutzvereins, der diese Klage und andere Klagen unterstützt, soll das Hotel die Frau falsch über die schon bestehende Gefahr einer Ansteckung mit dem Virus informiert haben.
Außerdem wird der Republik Österreich – wie auch schon in Dutzenden anderen Fällen – vorgeworfen, im Umgang mit Covid-19 versagt und zur Ausbreitung in Europa beigetragen zu haben.
Das Landgericht Wien hat alle bisherigen Klagen abgewiesen. Doch für die Corona-Opfer besteht trotzdem noch Hoffnung auf Schadenersatz, da ein Berufungsgericht 25 dieser Entscheide aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen hat.