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HZA-BI: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche/Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.

Die Zöllner*innen der FKS führten Personenbefragungen durch und prüfen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

Insgesamt befragten die 46 Bediensteten des Hauptzollamtes Bielefeld im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung 138 Personen. Vor Ort mussten keine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet werden. Jedoch erfordern 49 Sachverhalte weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bereich der Beitragsvorenthaltung, des Leistungsmissbrauchs und der Ausländerbeschäftigung.

Zusatzinformationen:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Sascha Gawenda
Telefon: 0521 / 3047 - 1090
E-Mail: Sascha.Gawenda@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: www.presseportal.de
OTS:               Hauptzollamt Bielefeld

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