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Erdbeben: Was ist mit dem geplanten Marokko-Urlaub?

Menschen haben ihr Leben verloren. Gebäude sind zerstört und beschädigt worden - auch im bei Touristen beliebten Marrakesch mit seiner Altstadt. Einschätzungen zur aktuellen Lage für Urlauber.

Das schwere Erdbeben in Marrakesch und den umliegenden Gebieten hat große Zerstörungen angerichtet. Rund 2500 Menschen sind ums Leben gekommen.

An Urlaub in dem nordafrikanischen Land mag man angesichts solcher Zahlen und Bilder kaum denken. Aber: Hat man eine Reise nach Marokko geplant, fragt man sich nun natürlich, wie es weitergeht.

Veranstalter kontaktieren

Zunächst gilt: Wer eine Pauschalreise nach Marokko gebucht hat, sollte sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen – auch um sich über eventuelle Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten zu informieren, teilt der Deutsche Reiseverband (DRV) mit.

Sei es aus Angst vor weiteren Erdbeben oder weil man nicht in einem Land die Seele baumeln lassen möchte, wo viele Menschen gerade größte Not leiden – möchte man von selbst nicht die gebuchte Reise antreten, sollte man wissen: Angst oder Unbehagen allein sind kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.

Abstrakte Gefahren seien nicht ausreichend, stellt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum klar. Hier kann man nur auf Kulanz des Veranstalters hoffen.

Außergewöhnliche Umstände? Kostenlose Storno möglich

Anders sieht es aus, wenn die geplante Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich erheblich beeinträchtigt ist. Zum Beispiel, wenn es am Urlaubsort große Zerstörungen gibt und das Hotel in Mitleidenschaft gezogen wurde.

In so einer Situation sagen Veranstalter aber in aller Regel selbst zeitnahe Reisen ab. Dann gibt es das Geld zurück.

Im Gegensatz zu Pauschalreisenden können sich Menschen, die Flug und Hotel individuell gebucht haben, nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen und auf ihren Veranstalter zurückziehen. Sie sind auf die Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter angewiesen.

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