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Dresden plant Ausweitung der Bettensteuer auch bei Dienstreisen

Die Stadtverwaltung Dresden will die Bettensteuer ausweiten und künftig auch für dienstliche Übernachtungen erheben. Bislang müssen nur Touristen und andere, aus privaten Gründen übernachtende Gäste eine Beherbergungssteuer zahlen. Die Stadt Dresden folgt einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Kommunen die Steuer auch für Dienstreisen erheben können.

Die Stadt rechnet damit, statt bisher 10, künftig knapp 14 Millionen Euro jährlich einnehmen zu können, wie Finanzdezernent Peter Lames (SPD) am Freitag mitteilte. Die neue Regelung solle ab 1. Juli 2023 gelten. Der Dresdner Stadtrat muss noch zustimmen.

Die Bettensteuern werden deutschlandweit in Dutzenden Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Meist wird dabei pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Bis zum Beschluss in Karlsruhe durften nur private Übernachtungen besteuert werden.

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