Magdeburg (dpa/sa) – Die seit Jahresanfang geltende Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen hat aus Branchensicht bei Gastronomen bislang für wenig Veränderungen gesorgt. «Es gibt das Gesetz, aber die Realität sieht anders aus», sagte der Präsident des Landesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Michael Schmidt, der Deutschen Presse-Agentur.
Vor allem bei Imbissen hätte sich mit Inkrafttreten des Gesetzes einiges ändern müssen. «Da werden jedoch die Ausnahmen genutzt, um die Pflicht zu umgehen», sagte Schmidt. So sind jene Betriebe von der Pflicht ausgenommen, die weniger als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche oder nur bis zu fünf Mitarbeitende haben.
Grundsätzlich sieht die seit Jahresbeginn geltende Regelung vor, dass Gastronomiebetriebe Speisen und Getränke zur Mitnahme sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen, sofern diese aus Kunststoff sind. In Thüringen sei die Umsetzung bisher bereits vereinzelt kontrolliert worden, so Schmidt. «In Sachsen-Anhalt haben wir davon aber noch nicht gehört. Man muss sich eben auch fragen, wie praktisch so ein Gesetz ist», kritisierte er.