Berlin (dpa/bb) – Der Beschluss des rot-grün-roten Senats zur Erhöhung der Parkgebühren stößt bei der Opposition auf deutliche Kritik. Wer den Berlinern Entlastung in der Energiekrise verspreche, dürfe ihnen nicht gleichzeitig durch höhere Parkgebühren in die Tasche greifen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Friederici, am Mittwoch. «Immer mehr müssen den Euro inzwischen zweimal umdrehen, zusätzliche Belastungen passen da nicht in die Zeit.»
Der Senat hatte am Dienstag die lange angekündigte Änderung der Parkgebühren-Ordnung beschlossen, die ab 1. Januar 2023 gelten soll. Die Parkgebühren pro Stunde steigen in Berlin damit je nach Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro auf zwei, drei und vier Euro.
Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern und Motorrädern auf Parkplätzen sei eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen, um die Nutzerinnen und Nutzer dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren, hieß es in der von der Senatskanzlei verschickten Pressemitteilung aus der Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität.
Friederici kritisierte, dadurch seien unnötige Konflikte zwischen Auto- und Radfahrern vorprogrammiert. Das sei ein Beispiel dafür, dass die rot-grüne Mobilitätspolitik im Gegeneinander statt im Miteinander gedacht und gemacht werde.
Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Felix Reifschneider, kritisierte, weil der Senat damit scheitere, Fahrradstellplätze und -parkhäuser an S- und U-Bahnstationen zu bauen, sollten massenhaft Autoparkplätze zu Radstellplätzen umgewandelt werden. «Der links-grüne Senat und die grün-dominierten Bezirke setzen hier ihren ideologischen Kampf gegen das Auto fort», so Reifschneider. «Es drängt sich der Eindruck auf, dass die grüne Verkehrssenatorin die Konflikte absichtlich schürt, um von ihren Misserfolgen abzulenken.»
Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) sagte dem RBB am Mittwoch: «Es ist so, dass Fahrräder aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind und das bedeutet, sie dürfen auf Parkplätzen abgestellt werden.» Das Ziel sei ganz klar: «Ich möchte endlich, dass die Fahrräder, Scooter und anderen Kleinstfahrzeuge von den Gehwegen verschwinden, wo sie bis jetzt rechtlich geduldet worden sind.»
Eine Sprecherin des Senats wies darauf hin, dass mit der Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung lediglich eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht etwa für Fahrräder, Pedelec und Motorräder geregelt werde. Ansonsten gelte für das Abstellen und Parken die Straßenverkehrsordnung, die Bundesrecht sei und durch die Verordnung des Senats nicht verändert werde.