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BGH befasst sich mit Maut-Nachforderungen an Ungarn-Reisende

Hohe Maut-Nachforderungen aus Ungarn werden am Mittwoch (9.00 Uhr) zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Reisende müssen vorab eine elektronische Vignette («e-Matrica») kaufen, um Autobahnen und bestimmte Schnellstraßen befahren zu dürfen. Kontrolliert wird über das Autokennzeichen. Zahlt jemand nicht, werden um ein Vielfaches höhere Gebühren fällig, die die Autobahngesellschaft über ein deutsches Inkassounternehmen eintreiben lässt. In die Pflicht genommen wird der Halter des Fahrzeugs.

In dem Karlsruher Fall soll der Autovermieter Hertz knapp 1000 Euro plus erhebliche Zusatzgebühren für fünf Mautverstöße mit Mietwagen zahlen. Das Unternehmen hält das Vorgehen für unzulässig.

Laut ADAC schalten auch andere Reiseländer mit Maut wie Italien private Inkassodienstleister ein. Eine ungarische Besonderheit sei aber, dass es bei Verzug schnell sehr teuer wird. In der Rechtsberatung des Autofahrerclubs spielen Maut-Nachforderungen eine große Rolle, Ungarn gehöre mit Italien und Österreich zu den Top 3.

Nach der Verhandlung ist noch kein Urteil zu erwarten. Es soll voraussichtlich am 28. September verkündet werden. (Az. XII ZR 7/22)

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