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Bastion Schufa unter schwerem Druck / Geschäftsmodell steht nach EuGH-Gutachten auf der Kippe

Die Bastion Schufa, der Schrecken der Verbraucher, wackelt gewaltig. Freiwillig hat die Wirtschaftsauskunftei Schufa am 28. März 2023 die Speicherfrist für das Merkmal “Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz” von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) war in einem Gutachten kritisiert worden, dass die Schufa das Merkmal länger speichert als öffentliche Register. In den Augen des Generalanwalts Priit Pikamäe ein Verstoß gegen den europäischen Datenschutz (Az.: C-634/21). Als der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte, er setze ein entsprechendes Verfahren aus und warte auf die Entscheidung des EuGH, war die Schufa zum Handeln gezwungen. Denn der EuGH folgt in der Regel den Ausführungen des Generalanwalts.

Und als wäre das nicht schon genug, übte Generalanwalt Priit Pikamäe in dem Gutachten auch noch Kritik am Schufa-Score – eine Bonitätskennzahl. Auch der verstößt gegen europäisches Recht. Damit steht das Geschäftsmodell der Schufa komplett auf der Kippe. Durch negative Schufa-Einträge haben Verbraucher oftmals Schwierigkeiten, Kreditverträge abzuschließen oder Wohnungen anzumieten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos zum Thema Schufa gibt es auf unserer speziellen Website.

Was sollten Verbraucher jetzt wissen, wie können sie tätig werden?

Wer einen Kredit benötigt, eine neue Wohnung anmieten oder gar ein Haus bauen oder kaufen möchte, der wird schnell mit der Schufa konfrontiert. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger überprüfen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa die Kreditwürdigkeit einer Person. Mit Hilfe des sogenannten Scores soll sich zeigen, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dieses lukrative Geschäftsmodell der Auskunftei Schufa steht jetzt durch die Entwicklungen am EuGH auf der Kippe. Was müssen Verbraucher wissen, was können sie unternehmen?

- Was ist überhaupt eine Restschuldbefreiung? Privatleute haben die Möglichkeit, sich durch eine
  Verbraucherinsolvenz innerhalb eines begrenzten Zeitraums von ihren Schulden zu befreien, auch
  wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende eines erfolgreichen Verfahrens steht die
  sogenannte Restschuldbefreiung. Alle nicht getilgten Schulden werden dabei erlassen. Die
  Privatinsolvenz soll Verbrauchern zum Neustart verhelfen. Daher löschen Insolvenzgerichte
  öffentliche Informationen über Privatinsolvenzen nach einem halben Jahr. Die Schufa beharrte lange
  auf drei Jahre Speicherdauer.
- Die Schufa Holding AG will nach eigenen Angaben mit Stichtag 28. März 2023 alle Einträge zur
  Restschuldbefreiung, die länger als sechs Monate gespeichert sind, rückwirkend zu diesem Datum
  löschen. Betroffene Verbraucher müssen nicht tätig werden. Allerdings kann die Löschung der Daten
  bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
- Geklärt werden muss noch, ob die Schufa überhaupt das Merkmal "Restschuldbefreiung" speichern
  darf. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts handelt es sich bei der Datenerfassung durch die Schufa
  um eine Doppelspeicherung. Schließlich ist der Vorgang der Restschuldbefreiung bereits im
  öffentlichen Register www.insolvenzbekanntmachungen.de gespeichert worden. Vor diesem
  Hintergrund rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen Verbrauchern unbedingt dazu, Widerspruch
  gegen die Speicherung durch die Schufa einzulegen.
- Die Speicherung des Merkmals "Restschuldbefreiung" ist nicht nur ein Problem der Schufa. Auch
  andere Wirtschaftsauskunfteien wie Boniversum oder Arvato Infoscore speichern die Daten drei Jahre
  statt sechs Monate. Gerade vor der Entwicklung am EuGH rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch hier
  Verbrauchern dazu, die Datenspeicherung nicht klaglos hinzunehmen und Widerspruch einzulegen.
- Wird der Schufa-Score am EuGH für illegal erklärt - und davon ist auszugehen - haben Verbraucher
  auch hier Möglichkeiten, gegen die Auskunftei juristisch vorzugehen. Der EuGH-Anwalt sieht das
  Scoring als eine unzulässige automatisierte Entscheidung (sogenanntes Profiling). Darüber hinaus
  muss auch geklärt werden, wie lange Daten im Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte gespeichert
  werden dürfen. Die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes könnten nicht mir dem Europarecht
  übereinstimmen.
- Die ganze Entwicklung bei Auskunfteien und Behörden zeigt, dass Verbraucher überprüfen sollten, ob
  ihnen im Sinne Artikel 82 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Schaden
  entstanden ist. Der Schaden kann materiell sein, wenn beispielsweise eine Kreditfinanzierung
  aufgrund von Einträgen nicht zustande gekommen ist oder immateriell, wenn die Betroffenen einen
  Imageschaden erlitten haben. Schließlich wirkt der Schufa-Eintrag oder die Erwähnung in einem
  öffentlichen Verzeichnis wie ein mittelalterlicher Pranger.

DSGVO stärkt Verbraucherrechte gegen Auskunftei Schufa

Bis zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 konnten nach geltender Rechtsprechung Auskunfteien nach Erteilung der Restschuldbefreiung die beendete Privatinsolvenz für insgesamt drei Jahren speichern und in ihrer Bonitätsbewertung (Score) berücksichtigen. Mit Einführung der DSGVO kam neue Bewegung in die Diskussion. Denn nach Artikel 17 Abs. 1 DSGVO kann eine Löschung unter anderem dann verlangt werden, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig und nach dem Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig ist oder wegen einer besonderen persönlichen Situation. Gerade die persönliche Situation nach einer Insolvenz ist für Verbraucher heikel. Ein negativer Schufa-Eintrag, der sich auf die abgeschlossene Insolvenz bezieht, behindert in jedem Fall den vom Gesetzgeber gewollten Neustart des ehemaligen Schuldners.

Die DSGVO stärkt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Rechte der Verbraucher auch gegen Auskunfteien wie die Schufa. Die Kanzlei rät Verbrauchern, die Probleme mit Schufa-Angelegenheiten haben, daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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