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Abgasskandal: Fiat muss 8268 Euro Schadensersatz für bereits verkauftes WoMo bezahlen

Das Landgericht München II hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 8268 Euro verurteilt – und zwar für ein bereits verkauftes Wohnmobil. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren machte das Gericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 deutlich, dass FCA den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB geschädigt hat (Az.: 13 O 3213/21). In einem Wohnmobil der Marke Knaus hat FCA nach Ansicht des Gerichts mit illegalen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Fiat-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Interessant an dem Urteil: Der Kläger hatte das Wohnmobil bereits während des Verfahrens verkauft. Mehr Infos zum Fiat-Abgasskandal gibt es hier. Die Verbraucherkanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

LG München II sieht im Abgasskandal Sittenwidrigkeit bei Fiat

Das Landgericht München II hat mit Urteil vom 15. Dezember 2022 keine Zweifel daran gelassen, dass FCA in Multijet-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und auf diese Weise den klagenden Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

- Im März 2017 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600 für 54.500 Euro.
  Zusätzlich erwarb der Kläger noch nachträglich einige Extras im Wert von 1854 Euro. Beim Motor
  handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C.
  Mit Klage vom 31. August 2021 sollte das Landgericht München feststellen, ob dem Kläger durch den
  Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Daneben wurde FCA auf
  Preisminderung verklagt. Während des Verfahrens verkaufte der Kläger sein Wohnmobil für 42.500
  Euro. Der Kilometerstand betrug 41.000.
- Mit Urteil vom 15. Dezember 2022 verurteilte das Landgericht München II FCA zur Zahlung von
  Schadensersatz in Höhe von 8268 Euro und folgte dem Antrag der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
  Folgendes stellte das Gericht in seinem Urteil fest:
1. Eine Verjährung ist bisher nicht eingetreten, weil FCA ihre Kunden nicht über unzulässige
   Abschalteinrichtungen informiert und weil die italienische Genehmigungsbehörde keinen Rückruf
   erlassen hat.
2. Der Kläger muss so gestellt werden, als hätte er das Wohnmobil nicht erworben. Der Käufer ist
   vorsätzlich von FCA getäuscht worden. Und die handelnden Personen bei FCA haben sittenwidrig
   gehandelt.
3. FCA ist den Argumenten der Klägerseite, der Motor schalte mit Hilfe einer Zeitschaltuhr die
   Abgasreinigung nach 22 Minuten ab, nicht substantiiert entgegengetreten. Das Gericht wertete die
   Zeitschaltuhr als illegale Prüfstanderkennung.
4. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in dem Fahrzeugmodell nach eigenen Angaben illegale
   Abschalteinrichtungen erkannt.
5. Die Kläger hätten das Fahrzeug nie gekauft, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die
   gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und nicht im normalen
   Straßenverkehr.
6. Das Gericht ging von einer Laufleistung von 400.000 Kilometer aus.
7. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit: Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kommt die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat mit dem Urteil erneut ein großes Stück weiter. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter enorm gestiegen. Das gilt auch bei Fahrzeugen, die bereits verkauft wurden. In Gutachten ist die Verwicklung von Fiat in den Abgasskandal mehrfach belegt worden. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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