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Verlauf des NPD-Verfahrens

Knapp vierzehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsantrags verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im zweiten Verfahren gegen die rechte Partei. Wichtige Stationen des Verfahrens lesen Sie hier im Überblick.

Karlsruhe (dpa) – März 2003: Die Karlsruher Richter stellen das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Grund sind zahlreiche Verbindungsleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Das Verbot hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Peter Müller, Präsident Andreas Voßkuhle, Monika Hermanns und Doris König, verliest am 16.12.2014 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das Urteil.

August 2007: Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.

April 2008: Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge «abgeschaltet» und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.

März 2012: Die Innenminister der Länder beschließen, wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln und auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.

November 2012: Die NPD will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ihre Argumentation: Die Partei werde durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.

Dezember 2012: Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.

März 2013: Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.

November 2013: Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.

Dezember 2013: Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.

In ganz Deutschland zählte das Bundesamt zuletzt 338 kommunale NPD-Mandate (Stand November 2016) – fast vier Fünftel davon in Ostdeutschland (264).

Mai 2015: Die Länder legen vom Verfassungsgericht angeforderte neue Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten vor.

August 2015: Der Bundesrat reicht weitere Beweisunterlagen ein, die unter anderem belegen sollen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe.

März 2016: Drei Tage lang kommen bei der Verhandlung in Karlsruhe Prozessbevollmächtigte von Bundesrat und NPD sowie Experten und Politiker zu Wort. Es zeichnet sich ab, dass ein Verbot diesmal nicht an V-Leuten scheitern wird. Die Richter scheinen der Frage des politischen Einflusses der NPD einen hohen Stellenwert beizumessen.

Die Flüchtlingsdebatte hat der rechtsextremen Szene in Deutschland Aufwind und Selbstbewusstsein gegeben. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz schaffte die Anti-Asyl-Agitation einen «Resonanzboden für rechtsextremistische Ideologiefragmente». Die Szene gewinnt an Anschlussfähigkeit. Stichwort Enttabuisierung.

Oktober 2016: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnt eine Beschwerde der NPD ab, in Deutschland als verfassungswidrig stigmatisiert zu werden.

November 2016: Das Bundesverfassungsgericht teilt mit, dass es am 17. Januar sein Urteil verkünden will.

Dezember 2016: Die «Bild»-Zeitung berichtet, in einer internen Einschätzung gehe die Bundesregierung davon aus, dass Karlsruhe dem NPD-Verbotsantrag nicht stattgeben werde.

17. Januar 2016: Das Bundesverfassungsgericht weist den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat zurück. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. «Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.» (Az. 2 BvB 1/13)

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