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Vergewaltigungsvorwurf auf Mallorca – Ermittlung in NRW eingeleitet

Angriffe aus der Tiefe der Brandenburger Seen? Solche Fantasien sind - zumindest was den Hecht anbelangt - für die Brandenburger Angler völlig unbegründet. Anderswo könnte es in diesem Sommer gleich mehrere Vorfälle gegeben haben.

Im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung auf Mallorca hat nun auch die Staatsanwaltschaft in Hagen offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Man habe inzwischen von den spanischen Behörden die dafür erforderlichen Personalien der fünf Beschuldigten erhalten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Informationen seien von den spanischen Stellen angefordert worden, würden noch erwartet.

Die fünf deutschen Tatverdächtigen im Alter zwischen 21 und 23 Jahren stammen aus Nordrhein-Westfalen und dort aus dem Märkischen Kreis, für den die Staatsanwaltschaft in Hagen zuständig ist.

Die Touristen mit deutschem Pass befinden sich seit mehr als einer Woche in Untersuchungshaft auf der spanischen Mittelmeer-Insel. Sie werden beschuldigt, eine noch jüngere Urlauberin aus Deutschland zum Sex gezwungen oder dabei tatenlos zugeschaut zu haben.

Es bestehe eine Verpflichtung zu Ermittlungen hierzulande, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland mutmaßlich eine Straftat begehen, erläuterte Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli. Er sprach von einer «Doppelverfolgung». Eine Doppelbestrafung – also eine rechtskräftige Verurteilung sowohl in Spanien als auch in Deutschland – sei hingegen unmöglich.

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