Berlin (dpa/tmn) – Ob kaputte Toilette im Hotelzimmer, fehlender Meeresblick oder Lärm. Mit Mängeln im Urlaub müssen Reisende sich nicht abfinden. Im Gegenteil: Gerade Pauschalurlauber sollten Mängel immer sofort – bestenfalls vor Ort – der Reiseleitung melden und nach Abhilfe verlangen.
Schimmelbildung, nicht umgesetzte Buchungswünsche oder ein überbuchtes Hotel: Verlangt man Abhilfe muss der Veranstalter erst die Chance haben, das Problem schnellstmöglich zu beseitigen. Dafür muss man eine angemessene Frist setzen. Sonst wandert das Geld nicht ins Portemonnaie zurück, sondern bleibt beim Veranstalter. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam.
Nicht vergessen: Den Mangel dokumentieren. Das geht mit Fotos und Videos. Außerdem ist es hilfreich, sich die Probleme vom Personal – etwa im Hotel – bestätigen zu lassen oder sich Kontakte von anderen Reisenden zu notieren, die das bezeugen können.
Wie viel Geld bekomme ich wieder?
Kann der Veranstalter das Problem nicht beheben, steht den Reisegästen eine nachträgliche Minderung des Reisepreises zu – dafür schickt man ein Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter, rät der ADAC. In dem Schreiben beschreibt man die Mängel nochmals genau und fordert entsprechend die anteilige Rückzahlung.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach Umfang und Schwere des Mangels. Hier können Gerichtsurteile oder einschlägige Listen eine Orientierung geben, etwa die «ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln», die «Frankfurter Tabelle» oder die «Kemptener Tabelle».
Probleme nicht auf sich sitzen lassen
Lange sollte man am Urlaubsort mit der Beschwerde an den Reiseveranstalter übrigens nicht warten, rät die Verbraucherzentrale. Denn der Reisepreis kann erst ab dem Tag gemindert werden, an dem man eine Beseitigung des Mangels verlangt hat.
Übrigens: Ist die Reisezeit verschoben worden oder im Hotel trotz Reservierung kein Zimmer mehr frei, kann man sogar von «gravierenden Mängeln» ausgehen, so die Verbraucherschützer: Dann kann auch vom Reisevertrag zurückgetreten, dieser gekündigt und Schadenersatz verlangt werden.
Wichtig ist: Nicht jede Unannehmlichkeit ist auch ein Reisemangel. Kleinere Ärgernisse müssen Urlauber hinnehmen. Es kommt immer darauf an, welche Leistungen genau im Reisevertrag vereinbart wurden.