Stuttgart (dpa/tmn) – Wenn Radfahrer und Fußgänger gemeinsame Bereiche benutzen, müssen die Radler besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Solche Orte etwa können entsprechend ausgeschilderte Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Plätze sein.
Die Radel-Geschwindigkeit ist an die der Fußgänger anzupassen – auf höchstens Schritttempo, erläutert die Prüforganisation Dekra. Das entspricht in etwa vier bis sieben km/h. Und je nach Situation sind die Radler auch verpflichtet zu warten.
Sie müssen vor allem Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Personen gegenüber jegliche Gefährdung ausschließen. Daher ist stets mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren und immer bremsbereit zu bleiben. Wer zu schnell unterwegs sei, könnte sogar ein Knöllchen bekommen.