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Renovierung des Schweriner Fernsehturms in weiter Ferne

Die höchsten Gebäude Deutschlands sind weiterhin die Fernsehtürme. Die Aussicht von den Hunderte Meter hohen Stahlbetonkolossen bleibt jedoch ein Privileg. Auch in Schwerin dürfte das vorerst so bleiben.

Der Schweriner Fernsehturm wird auf absehbare Zeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Der Stadt fehlt das Geld: Bei dem geplanten Kostenzuschuss für den Fernsehturm handele es sich um eine freiwillige Förderung, teilte die Landeshauptstadt mit. «Diese steht der Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Schwerin entgegen.» Das Thema war im Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters erneut in den Fokus gerückt.

Zwar hat der 1964 gebaute Fernsehturm alles, was es für eine touristische Nutzung braucht – das Restaurant und die Aussichtsplattform bleiben ohne Förderung jedoch geschlossen. Das aktuelle Konzept enthält den Angaben nach eine Förderung nebst Kostenzuschuss von je 500 000 Euro. Die für eine Wiedereröffnung nötige energetische Sanierung liegt damit auf Eis.

Der Betreiber der deutschen Fernsehtürme – die Deutsche Funkturm GmbH – machte zudem klar, dass neben den baulichen Voraussetzungen bis hin zum Energieverbrauch auch ein Verkehrs- und ein wirtschaftliches Nutzungskonzept nötig sind. Laut einem Sprecher lässt sich ein touristischer Betrieb sonst nicht umsetzen. Von den 14 Funktürmen, die in Deutschland der landläufigen Vorstellung eines Fernsehturms entsprechen und über die baulichen Voraussetzungen erfüllen, seien nur sechs für die Öffentlichkeit zugänglich.

Auch die nahe Hansestadt Hamburg hat es bisher nicht geschafft, ihren Fernsehturm wiederzueröffnen. Zwar gibt es laut Funkturm-Gesellschaft einen Finanzplan und der Bauantrag ist in Sichtweite, bis der erste Gast den Ausblick über Hamburg wieder genießen können wird, dürfte es jedoch mindestens bis 2025 dauern. Laut Website der Stadt Hamburg wird der auch hier nötige Umbau nach bisherigen Schätzungen 37 Millionen Euro kosten, diese tragen je zur Hälfte Bund und Land.

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