Düsseldorf (dpa/tmn) – Waschen, packen, Abfahrt: Wenn’s vor dem Abflug in den Urlaub mal wieder stressig geworden ist, kann es schon mal vorkommen, dass etwas vergessen wird. Besonders ungünstig ist es, wenn das der Personalausweis oder Reisepass ist. Denn nur diese Ausweisdokumente berechtigen Urlauber, auch mitzufliegen, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.
In ihrer misslichen Lage greifen manche Betroffene zum Führerschein mit Lichtbild – in der Hoffnung, dass dieses Dokument beim Check-in akzeptiert wird. In der Regel erfolglos.
«Der Führerschein ist in Deutschland kein zugelassenes Dokument zum Nachweis der Identität», erläutert Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie stellt klar: «Die einzig gültigen Dokumente, die zum Identitätsnachweis dienen, sind der Personalausweis oder der Reisepass.» Ein Führerschein oder eine Versichertenkarte seien keine Alternativen und müssten bei einer Kontrolle daher nicht akzeptiert werden.
Kontrolle ist besser
Da die Flughafensicherheit bei der Kontrolle im Sinne aller Passagiere sehr streng sei, tun Reisende also gut daran, ihr Gepäck und ihren Geldbeutel vor dem Aufbruch zum Flughafen erneut zu kontrollieren und zu prüfen, ob die Ausweise auch tatsächlich dabei sind.
Wem die Dokumente erst während der Reise im Ausland abhandenkommen oder geklaut werden, der sollte sich vor dem Rückflug an das nächste deutsche Konsulat oder die Botschaft wenden, um Ersatzdokumente zu beschaffen.