Berlin (dpa) – Die frühere Leiterin der Intendanzabteilung beim krisengebeutelten Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wehrt sich vor Gericht gegen ihre außerordentliche Kündigung. Verena Formen-Mohr verlas am Freitag in der Verhandlung im Arbeitsgericht Berlin ein längeres Statement. «Als Umsetzerin von Entscheidungen und Beschlüssen – das habe ich auch im Nachhinein gründlich geprüft – kann ich mir bis heute keine Vorwürfe machen», sagte sie. Eigenmächtig, wie es ihr jetzt unterstellt werde, habe sie nie einen einzigen Vertrag ausgelöst oder beauftragt. Sie habe Beschlüsse und Entscheidungen der Intendantin und der Geschäftsleitung, der sie selbst nicht angehörte, umgesetzt.
Das Gericht zog sich am Mittag zurück. Es blieb offen, ob es noch am Freitag zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommt.
In dem Rechtsstreit geht es um die außerordentliche Kündigung der Ex-Leiterin der Intendanz im Kontext der Krise des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders RBB. Im Sommer 2022 kamen Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft gegen die später fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und den Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf auf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Von der alten Geschäftsleitung ist inzwischen keiner mehr im Amt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Schlesinger und Wolf sowie einen Teil der damaligen Geschäftsleitung.
Formen-Mohr, die seit mehr als 25 Jahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig war und zuletzt einige Jahre die Leitung der Hauptabteilung Intendanz innehatte, wurde nach Aufkommen der Senderkrise zunächst freigestellt und später fristlos entlassen.
In der Verhandlung wurde deutlich, dass der ARD-Sender ihr zum Beispiel vorwirft, Dienstreisen nach Israel und Paris abgerechnet zu haben. Der Sender ist der Auffassung, dass diese privater Natur gewesen seien. Es geht auch um den Vorwurf der Freizeichnung einer Rechnung für Berater, obwohl dazu kein Vertrag vorgelegen habe. Und für das inzwischen begrabene Millionenbauprojekt Digitales Medienhaus soll Formen-Mohr in einer Beschlussvorlage für das Kontrollgremium Verwaltungsrat nicht die tatsächliche Höhe der voraussichtlichen Kosten genannt haben.
Klägerin Formen-Mohr und ihr Anwalt wiesen die Vorwürfe in der Verhandlung entschieden zurück. Sie sagte auch, sie habe das Gefühl, dass einfach Gründe gesucht und konstruiert worden seien, um sie loszuwerden.