Moskau (dpa) – Nach dem Befehl zur Teilmobilmachung müssen sich Russen im wehrpflichtigen Alter laut Gesetz an ihrem Wohnort aufhalten. «Bürgern, die (als Reservisten) im Militärregister erfasst sind, ist ab dem Moment der Mobilisierung das Verlassen des Wohnorts ohne Genehmigung der Militärkommissariate und der für Reserven zuständigen Exekutivorgane verboten», heißt es in dem seit Mittwoch wieder aktuellen Gesetz «Über die Mobilmachung in Russland».
Laut dem Leiter des Verteidigungsausschusses in der Duma, Andrej Kartapolow, betrifft die Einschränkung der Reisefreiheit vor allem Auslandsurlaube. «Sie können weiter ruhig auf Dienstreise nach Krasnodar oder Omsk fahren, aber ich würde Ihnen nicht raten, in türkische Kurorte zu fahren – erholen Sie sich lieber in den Badeorten der Krim und des Gebiets Krasnodar», sagte der Abgeordnete am Mittwoch. Flugbuchungen etwa in die Türkei waren am Mittwoch auf einschlägigen Portalen im Internet nicht mehr möglich.
Zuvor hatte Russlands Präsident Wladimir Putin vor dem Hintergrund des sich hinziehenden Angriffskriegs gegen die Ukraine die Teilmobilmachung in Russland ausgerufen. 300 000 Reservisten sollen nun in die russische Armee eingezogen werden. Die Verantwortung für die Organisation der Einberufung liegt bei den regionalen Gouverneuren und den einzelnen Kreiswehrersatzämtern vor Ort.