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Mietwagen trotz Buchung verweigert: Wie man sich wehren kann

Das Urlaubs-Auto ist gebucht, alles scheint organisiert. Doch obwohl die Rechnung schon bezahlt ist, kann es zu Problemen in der Ausgabestation kommen. Tipps zu richtigem Verhalten und Vorbeugung.

Der Mietwagen ist gebucht, doch am Urlaubsort verweigert die Mietstation die Herausgabe oder nötigt Kunden eine Zusatzversicherung auf: Solche Fälle häufen sich, teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam mit. Sie rät, nach Möglichkeit vorab die Vertragsbedingungen genau zu lesen, um später nicht in die Misere zu kommen. Auch in Sachen Versicherungsschutz und Zahlungsmittel sollte man vorbereitet sein.

Denn: Vor Ort wird in den meisten Fällen eine Kreditkarte für die Kaution benötigt – selbst wenn Kunden den Mietwagen von zu Hause aus gebucht und mit einer Debit-Karte bezahlt haben, sagt Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Er rät, die Mietstation rechtzeitig vorab zu kontaktieren bzw. eine Kreditkarte vorsorglich dabei zu haben, um nicht ohne Mietwagen dazustehen.

Versicherung schon im Vorfeld abschließen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, schon von zu Hause aus für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen. Gut vorbereitet ist, wer ausgedruckte Policen mit auf Reisen und wichtige Stellen markiert hat. Ratsam sei eine Haftpflichtsumme von mindestens 50, besser 100 Millionen Euro sowie eine Vollkaskoversicherung.

Stehen Kundinnen oder Kunden aber am Schalter vor Ort, ohne die Vertragsbedingungen genau zu kennen, nutzten manche Ausgabestationen stressige Situationen auch aus: Wer unter Zugzwang zuvor nicht vereinbarte Bedingungen annehmen muss – etwa eine Zusatzversicherung-, sollte dies nur mit dem Hinweis «unter Protest und Vorbehalt» unterzeichnen.

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