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Könnte meine Pause länger sein? – 4 Fakten zu Ruhepausen

Saarbrücken (dpa/tmn) – Burrito oder Stulle, Spazieren oder kurz die Augen schließen – Pausen sind an einem Arbeitstag nicht nur wichtig, sondern auch im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, erklärt, was Sie zu Ihren Ruhepausen wissen sollten. 

1. Dauer: Sie arbeiten sechs bis neun Stunden am Tag? Dann steht Ihnen nach dem Arbeitszeitgesetz eine Pause von 30 Minuten zu. Wer länger arbeitet, muss eine Pause von 45 Minuten machen. Dabei handelt es sich nur um die Mindestdauer. Der Arbeitgeber darf auch längere Pausenzeiten festlegen. Übrigens: Sie müssen die Pause nicht am Stück nehmen, sondern können Sie auch in 15-Minuten-Blöcke aufteilen.

2. Zeitpunkt: Wann Sie die Pause nehmen, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber gegebenenfalls vorgeben. Dabei müssen Ihre Interessen jedoch beachtet werden. Und: Sollte er die Pause an den Anfang oder das Ende Ihrer Schicht legen, ist das unzulässig.

3. Ort: Wo Sie sich in Ihrer Pause entspannen, ist ganz Ihnen überlassen. Es handelt sich um Ihre Freizeit, daher dürfen Sie den Arbeitsplatz verlassen und selbst entscheiden, wie und wo Sie die Pause verbringen.

4. Bezahlung: Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden deswegen nicht bezahlt. Aber: Wenn der Arbeitgeber vorgibt, wo Beschäftigte ihre Pause verbringen müssen oder in dieser Zeit sogar Arbeitsanweisungen erteilt, ist das keine echte Ruhepause, sondern Arbeitszeit. Und die muss selbstverständlich bezahlt werden.

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