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Grundsatzurteile zu Urlaub und Verjährungsfrist erwartet

Mit der Frage, wann nicht genommener Urlaub verjährt und wie das bei langwieriger Krankheit ist, beschäftigt sich am Dienstag (11.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Erwartet werden Grundsatzurteile der höchsten deutschen Arbeitsrichter, die Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer in Deutschland mit offenen Urlaubsansprüchen haben können. Das Bundesarbeitsgericht verhandelt zwei Fälle aus Nordrhein-Westfalen. Vorab hatte es sie bereits dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.

Nun geht es darum, ob die deutsche Verjährungsfrist, die bei arbeitsrechtlichen Fragen bei drei Jahren liegt, mit der europäischen Rechtsprechung vereinbar ist oder gekippt wird. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem September entschieden, Arbeitgeber hätten eine Pflicht, ihre Beschäftigten auf ihren Urlaubsanspruch und dessen möglichen Verfall hinzuweisen. Das gelte auch bei längerer Krankheit. Letztlich müssten Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, ihren Urlaubsanspruch tatsächlich auszuüben.

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