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Gastgewerbe hadert mit Mehrwegangebotspflicht

Nach wie vor schwelt bei der Lufthansa die Gefahr eines erneuten Pilotenstreiks. In einem ungewöhnlichen Verfahren sollen die Mitarbeiter nun selbst über einen ausverhandelten Kompromiss entscheiden.

Auch ein halbes Jahr nach der Einführung der Mehrwegangebotspflicht tut sich das hessische Gastgewerbe mit deren Umsetzung schwer. Das Gesetz sei für die Betriebe «mit logistischem und technischem Aufwand verbunden, und das bei zahlreichen gewaltigen aktuellen Herausforderungen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Dehoga Hessen, Oliver Kasties, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Erschwerend kommt hinzu, dass neben zum Teil noch offenen Fragen viele unterschiedliche Mehrwegsysteme auf dem Markt sind, was die Rückgabe beziehungsweise Rücknahme erschwert.» Verstärkte Kontrollen oder bußgeldrelevante Verstöße seien dem Verband bisher nicht bekannt.

Die Branche brauche dringend einfache, systemunabhängige Lösungen, ähnlich wie beim Pfandflaschensystem, sagte Kasties. Dafür mache sich der Dehoga auch als Beiratsmitglied der Initiative «Reusable To-Go» stark. Sie steht hinter einem Modellprojekt, bei dem die Nachbarstädte Mainz und Wiesbaden die vereinfachte Rückgabe von Mehrwegbehältern zur Mitnahme von Essen und Getränken testen. Dabei soll es möglich sein, Mehrwegbehälter unterschiedlicher Art bei allen Ausgabestellen abzugeben.

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten – sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro.

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