Erfurt (dpa/th) – In Thüringen soll die Ausweitung von Carsharing-Angeboten erleichtert werden. Der Landtag beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Straßengesetzes. Demnach wird von den Kommunen künftig nur noch verlangt, eine Gebühr für Stellplätze für gemeinsam genutzte Fahrzeuge zu erheben. Über die Höhe der für Carsharing-Stellplätze fälligen Sondernutzungsgebühr auf öffentlichen Parkplätzen entscheiden die Städte und Gemeinden nunmehr allein. Bislang musste die Gebühr «mindestens dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen
Parkraums» entsprechen.
Die Städte und Gemeinden erhalten mit der Gesetzesänderung einen größeren Ermessensspielraum, sagte die Grünen-Landtagsabgeordnete Laura Wahl. Mit dem Teilen von Fahrzeugen könne der Parkdruck gelindert werden. Die Linke-Landtagsabgeordnete Gudrun Lukin wies darauf hin, dass ein gemeinsam und rege genutztes Fahrzeug 10 bis 20 Pkw ersetzen könne. Der SPD-Abgeordnete Lutz Liebscher sagte, dass die Nutzung eines Carsharing-Fahrzeuges im Vergleich zu einem durchschnittlich genutzten Auto 16 Prozent weniger Kohlendioxid ausstoße.
Die AfD-Fraktion, die sich bei der Abstimmung enthielt, kritisierte, dass die Förderung von Carsharing im ländlich geprägten Thüringen nur begrenzt sinnvoll sei. Die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe mahnten Rechtssicherheit für die Kommunen an. Diese müssten bei der Erhebung der Sondernutzungsgebühr eine Handreichung erhalten, um Fallstricke zu vermeiden, forderte der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner.