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BGH urteilt zu Maut-Nachforderungen an Ungarn-Reisende

Der Rhein ist eine belebte Wasserstraße, auch Passagierschiffe sind unterwegs. Nun wird in Straßburg mit französischen und deutschen Rettungskräften ein Notfall simuliert.

Der Bundesgerichtshof (BGH)in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (9.00 Uhr), ob hohe Maut-Nachforderungen aus Ungarn rechtens sind. Im konkreten Fall wehrt sich der Autovermieter Hertz dagegen, fast 1000 Euro nebst erheblicher Zusatzgebühren für fünf Mautverstöße mit Mietwagen zu zahlen. (Az. XII ZR 7/22)

Wer mit dem Auto durch das Land reisen will, muss vorab eigentlich eine elektronische Vignette («e-Matrica») kaufen, um Autobahnen und bestimmte Schnellstraßen nutzen zu dürfen. Kontrolliert wird über das Autokennzeichen. Zahlt jemand nicht, sind deutlich höhere Gebühren fällig. Das Geld treibt ein deutsches Inkassounternehmen beim Halter des Fahrzeugs ein.

Hertz hält dieses Vorgehen für unzulässig und die Gebühren für zu hoch. In der Verhandlung des zuständigen BGH-Senats vor drei Wochen hatte sich hingegen schon abgezeichnet, dass die Richter darin wohl keinen Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung sehen.

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