Ratgeber

Bei dualen Studiengängen Vertrag genau prüfen

Gütersloh (dpa/tmn) – Wer sich für ein duales Studium entscheidet, sammelt schon früh Berufserfahrungen. Bevor man einen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, sollte man allerdings die vertraglichen Regelungen genau prüfen, empfiehlt das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE).

Wie hoch ist das Einkommen? Gibt es klare Urlaubsregelungen? Und welche zeitlichen Freiräume gibt es für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen? All das sind Beispiele für Dinge, auf die man laut der Leiterin Hochschulforschung des CHE, Sigrun Nickel, achten sollte.

Rat böten zum Beispiel Beratungsstellen von Gewerkschaften. Außerdem gebe es inzwischen Hochschulen, die Musterverträge bereitstellten, sagt Nickel.

Unterschiedliche Verträge beim dualen Studium

«Das duale Studium ist durch ein “rechtliches Dreiecksverhältnis” zwischen der Hochschule, dem Unternehmen und einem Studierenden gekennzeichnet», heißt es ganz grundsätzlich vom CHE.

Im dualen Bachelorstudium gebe es je nach Studientyp unterschiedliche vertragliche Verhältnisse zum Unternehmen: Ausbildungs-, Praktikums-, Werkstudierenden- oder Studienvertrag. Am weitesten verbreitet sei der Studienvertrag, erklärt Nickel. Im Unterschied zum Ausbildungsvertrag unterliege dieser keinen tariflichen Bestimmungen. Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der Studienvertrag alle wichtigen Elemente enthält, sagt die Expertin.

Neuer Höchstwert bei dual Studierenden

Ratschläge, die immer mehr Menschen betreffen. Denn laut CHE gab es in Deutschland noch nie so viele dual Studierende wie 2022: Gemäß der jüngsten verfügbaren Daten aus jenem Jahr seien rund 138 000 Personen in einem dualen Studium eingeschrieben gewesen. Drei Jahre zuvor, also 2019, waren es demnach knapp 122 000.

Insgesamt bleibe das duale Studium allerdings ein «Nischenphänomen»: Nur 4,7 Prozent aller Studierenden in Deutschland studierten den Angaben nach 2022 dual.

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