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Bayern wird Prozess um Namen «Neuschwanstein» verlieren

Schloss Neuschwanstein ist weltweit bekannt und das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neuschwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern eine geschützte Marke. Darf sich ein Hotel so nennen?

Der Freistaat Bayern wird einen langjährigen Prozess um das Namensrecht an Bayerns berühmtestem Schloss voraussichtlich verlieren: Ein vom Freistaat verklagtes Hotel im 24 Kilometer entfernten Nesselwang wird demnach weiter «Neuschwanstein» im Namen führen dürfen. Das Oberlandesgericht München ließ bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag keinen Zweifel, dass es die Klage des Freistaats gegen das Hotel für unbegründet hält. Die Entscheidung sollte im Laufe des Tages ergehen, allerdings war unklar, zu welchem Zeitpunkt.

Der Freistaat wollte dem «Explorer Hotel Neuschwanstein» auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Die Klage zielte in erster Linie darauf, dass «Neuschwanstein» kein angestammter Ortsname ist, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Schlosses.

Diesen hat der Freistaat als Marke beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort «Neuschwanstein» im Hotelnamen die Rechte des Freistaats verletzt, auch eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung der Hotelgäste sehen sie nicht. Das sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller.

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