München (dpa/tmn) – Ob Ausflug bei sommerlichem Wetter oder der tägliche Weg zur Kita: So manche Strecke legen Eltern und Kinder mit dem Fahrrad zurück. Wer dabei einen Kindersitz benutzen will, beachtet besser ein paar Dinge.
Zunächst stellt sich die Frage: Wann darf das Kind überhaupt auf dem Fahrrad mitkommen? Unter sieben Jahren darf der Nachwuchs nur in einem speziellen Kindersitz auf dem Rad mitfahren, so der Tüv Süd.
Und ab wann frühestens, hängt von der Entwicklung des Kindes ab. Denn es muss mindestens für die Dauer der Fahrt selbstständig sitzen können – das können Eltern nur individuell entscheiden. Aber in der Regel sei das zwischen dem zehnten und zwölften Monat der Fall, so der Tüv Süd.
Zwar können Kindersitze auch vorn zwischen Lenker und Radler montiert werden. Doch der Tüv Süd empfiehlt hinten auf dem Gepäckträger angebrachte Sitze. Auf diese Weise wird die Begleitperson nicht abgelenkt und nicht in der Sicht behindert. Das Kind ist gut vor Wind geschützt, und bei einem Unfall ist hier laut Tüv das Verletzungsrisiko am geringsten.
Auf DIN-Norm und Prüfsiegel achten
Wer einen Kindersitz kaufen will, achtet auf Prüfsiegel wie etwa ein «GS»-Zeichen und auf die DIN-Norm «EN 14344». Außerdem darauf, dass die Sitzfläche leicht nach hinten geneigt ist, zusätzliche Sicherheit kann ein Höcker zwischen den Beinen bieten. Auch sollte es einen Dreipunktgurt geben, dessen Verschluss Kinder nicht allein öffnen können.
Der Sitz muss verhindern, dass die Füße in die Speichen geraten. Dafür gibt es einen seitlichen Fußschutz mit passenden Stützen und Riemen. Am Rad selbst können Eltern die Sicherheit mit einer weiträumigen Speichenabdeckung erhöhen.
Nicht die Finger einklemmen
Spezielle Abdeckungen schützen den hinten sitzenden Nachwuchs davor, sich an freiliegenden Sattelfedern die Finger einzuklemmen. Für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit haben viele Sitze Reflektoren. Übrigens: Auch ein Helm sollte bei der Fahrt nicht fehlen.
Hersteller geben Unter- und Obergrenzen beim zulässigen Gewicht an, die zu beachten sind. Bei der Untergrenze nennen viele neun Kilo, so der Tüv Süd. Sitze für vorn sind regelmäßig bis 15 Kilo zulässig, bei Rücksitzen lautet die Spanne 15 bis 22 Kilo.
Auch die Körpergröße des Kindes spielt eine Rolle. Vorn montierte Sitze können bis zu einer Körpergröße von 93 Zentimeter verwendet werden und Sitze hinten bis 110 Zentimeter, damit das Kind bequem und sicher im Sitz sitzt und genügend Platz für die Beine hat.