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Wofür stehen die Prädikate Heilbad und Kurort?

Mit der Vergabe der Prädikate Heilbad und Kurort sind bestimmte Qualitätsstandards verbunden. Nur Orte, die in regelmäßigen Abständen eine medizinisch-therapeutische Kompetenz und die kurspezifische Infrastruktur nachweisen, sind berechtigt, diese Auszeichnungen zu führen. Grundvoraussetzung ist das Vorkommen eines sogenannten natürlichen Heilmittels, also einer Heilquelle, Sole, Moor oder Heilklima oder die konsequente Anwendung eines natürlichen Heilverfahrens wie der Kneipp-Therapie.

Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen die betreffenden Kommunen an einem so genannten Prädikatisierungsverfahren teilnehmen. Der Leistungskatalog orientiert sich an der jeweils neuesten Ausgabe der «Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten, Luftkurorten und Heilbrunnen», die der Deutsche Heilbäderverband in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband herausgibt. Das Verfahren nimmt nach Angaben des Hessischen Heilbäderverbandes mindestens ein Jahr in Anspruch, auch deshalb, weil dabei etwa auch Messungen der Luftqualität vorgenommen werden.

Bei weiteren Kriterien gehe es um allgemeine hygienische Voraussetzungen, die Unterkünfte sowie das gastronomische Angebot in den Orten, um gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie die ärztliche Betreuung und das Veranstaltungsprogramm.

Ein Nachweis zu den verschiedenen Aspekten soll alle zehn Jahre erbracht werden. Die Überprüfung liegt beim Hessischen Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte des Regierungspräsidiums Kassel.

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