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Usedomer Seebäder künftig mit einheitlicher Kurabgabe

Nächstes Kapitel im Streit um die Münchner Bettensteuer: Einen Tag nach dem Stadtratsbeschluss stoppt die Staatsregierung die Pläne per Gesetzesänderung. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

In acht Seebädern auf der Urlaubsinsel Usedom können Besucherinnen und Besucher ab April eine einheitliche Kurkarte nutzen. Die einheitliche Abgabe werde künftig 2,70 Euro pro Übernachtung beziehungsweise Aufenthalt in der Hauptsaison und 2,00 Euro in der Nebensaison betragen, teilte die Usedom Tourismus GmbH am Donnerstag mit. Kinder unter sechs Jahren seien befreit.

Die Abgabe gelte in den prädikatisierten Seebädern Gemeinde Heringsdorf, Ückeritz, Loddin, Koserow, Zempin, Zinnowitz, Trassenheide und Karlshagen. Diese Vereinheitlichung soll nur ein erster Schritt sein und auch als Voraussetzung dienen, damit die Inselgemeinden und die Stadt Wolgast gemeinsam als Tourismusregion anerkannt werden können. Durch dieses Prädikat könnten auch andere Gemeinden Kurabgaben erheben und eingebunden werden. Auch soll künftig eine digitale Gästekarte Vergünstigungen im Tourismus bieten – inklusive der ticketfreien Nutzung von Bus und Bahn.

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