Ratgeber

Sturmschäden umgehend der Versicherung melden

Berlin (dpa/tmn) – Was hat der Sturm wo angerichtet? Davon hängt ab, welche Versicherung zuständig ist. Allerdings macht laut Versicherungsrecht erst Windstärke 8 einen Sturm aus, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Sturmschäden am Haus wie ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert auch Folgeschäden am Gebäude ab. Die Hausratversicherung greift bei Beschädigungen an Möbeln und anderen beweglichen Gegenständen. Fallen Dachziegel aufs Auto oder stürzt ein Baum darauf, zahlt die Teilkaskoversicherung.

Schäden gut dokumentieren und Rechnungen aufbewahren

Grundsätzlich gilt: Sturmschäden sofort der Versicherung melden. Schriftlich, aber am besten auch telefonisch über die Schadenabteilung des Versicherers. Sinnvoll sind auch Fotos des Schadens sowie eine Auflistung von allem, was beschädigt wurde.

Damit sich der Versicherer ein Bild vom Schaden machen kann, muss eigentlich erstmal alles unverändert bleiben. Wäre ein Haus aber unbewohnbar, wenn nicht schon etwas repariert würde, müssen die behobenen Schäden ebenfalls dokumentiert werden. Beschädigte Teile dann nicht entsorgen und die Handwerkerrechnungen aufbewahren.

Versicherte wiederum müssen sich darum kümmern, dass sich der Schaden nicht noch vergrößert. Das heißt, dass sie etwa zerbrochene Fenster abdichten. Nach Angaben des Versichertenbundes muss allerdings keiner sein Leben gefährden, indem er bei Windstärke 9 selbst versucht, ein Loch im Dach zu schließen.

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