Bad Nenndorf/Zinnowitz (dpa/tmn) – Sommer, Sonne, Meer: An heißen Tagen gibt es kaum einen besseren Ort als den Strand. Im Sand relaxen bei einer angenehmen Brise, ins Wasser hüpfen, dann wieder auf die Decke und ein Eis essen. Schon beim Gedanken daran wünscht man sich doch gleich an die Ostsee oder ans Mittelmeer. Höchste Zeit also für eine kleine Auffrischung zu Regeln und Tipps für einen sicheren und entspannten Strandtag.
1. Wasser als Element wird unterschätzt
Leichte Wellen schlagen an den Strand, die Sonnenstrahlen reflektieren im Wasser, die Luft ist warm. Was soll heute schon passieren? Also: reingehen, abkühlen.
Dabei sollte man nur nicht allzu sorgenlos werden. «Wenn etwas passiert, dann meist, weil das Wasser als Element unterschätzt wird», sagt Alexander Paffrath von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).
So kann es zum Beispiel starke Rückströmungen in Strandnähe geben, die selbst Erwachsene umreißen können. Man sagt zwar: Je stärker die Brandung ist, desto stärker kann der Sog sein – doch das ist nur eine Faustregel. Denn auch die glatte See kann Gefahren bergen, wie der nächste Punkt zeigt.
2. Windstill am Strand? Auf dem Wasser kann es anders sein
Es ist tückisch. Wenn etwa der Deich hinter dem Strand einen Windschatten bietet, scheint auf der Decke kein Lüftchen zu wehen. Auf dem Wasser aber kann ablandiger Wind herrschen – wer nun mit Luftmatratze ins Wasser geht und nicht aufpasst, treibt schnell ab.
Dann aus eigener Kraft gegen Wind und Strömung zurückzukommen, sei teilweise ein hoffnungsloses Unterfangen, sagt Paffrath und fügt an: «In aller Regel wäre das schon zu vermeiden, wenn man denn die Warnsignale beachten würde.» Siehe Punkt 3.
3. Kleine Flaggenkunde: Rot-Gelb ist gut, Grün heißt nichts
Die DLRG besetzt an den deutschen Küsten in den Sommermonaten rund 100 Stationen. Dort wehen dann auch Flaggen, die international genormt sind – und deren Bedeutung man als Badegast kennen sollte. Deshalb folgt hier eine kleine Flaggenkunde:
- Oben Rot, unten Gelb: Das bedeutet, dass der Strandabschnitt von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern bewacht wird. Hängt sie allein, kann man gefahrlos baden.
- Oben Rot, unten Gelb – und darunter noch mal eine gelbe Flagge: Bei diesen Bedingungen sollten nur geübte Schwimmerinnen und Schwimmer ins Wasser. Hängt dann auch noch ein Windsack, wird auf ablandigen Wind hingewiesen. Dann sollte man nicht auf Luftmatratzen und anderen aufblasbaren Wasserspielzeugen ins Meer.
- Nur Rot: Man sollte sich vom Wasser fernhalten – Schwimmen kann bei diesen Bedingungen lebensgefährlich sein.
- Schwarze und weiße Kacheln: Damit werden Wassersportbereiche gekennzeichnet. Ab der Stelle, wo diese Flagge steht, ist Schwimmen nicht mehr gestattet.
Und was ist mit Grün? Die DLRG hängt sie an ihren Strandabschnitten nicht auf und auch internationale Normen sehen das nicht vor. «Das suggeriert Sicherheit, die es nicht gibt», so Paffrath. Gleichwohl hängen an manchen Stränden im In- und Ausland grüne Flaggen. Die DLRG betont aber: Diese haben keine offizielle Bedeutung und Aussagekraft.
4. Kids immer im Blick haben
Immer wieder beobachten Paffrath und seine DLRG-Kollegen, dass Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt an der Wasserkante spielen lassen. «Das ist eine Geschichte, die uns massiv umtreibt», sagt er. Väter und Mütter starrten oft in ihre Smartphones, statt auf ihre Kinder. Sobald die Kleinen in Wassernähe spielen, gilt jedoch: Immer nah an ihnen dran sein, auch wenn die Kids Schwimmflügel oder Schwimmweste tragen.
5. Nachts schwimmen – nein!
Die Sommernacht ist lau, man liegt am Strand – und kommt auf die Idee, sich noch mal abzukühlen. Doch nachts rausschwimmen, das sollte man nicht tun, sagt Paffrath, der seit mehr als 25 Jahren an Ostseestränden als Rettungsschwimmer im Einsatz ist. Grundsätzlich rate er, ausschließlich an bewachten Badestellen zu baden, und das logischerweise auch zu Zeiten, an denen es Bewachung gibt. «Denn passieren kann jedem irgendwas und draußen ist man auf sich gestellt.»
Nachts kommt die fehlende Sicht dazu. «Die Chance, jemanden in einem Rettungsfall in der Dunkelheit zu sehen, geht gegen null.» Wer etwa weit draußen einen Krampf bekomme, habe ein Riesenproblem – es höre und sehe einen keiner. «Für einen Großteil der nicht ganz so trainierten Menschen ist das wie ein Todesurteil.»
6. Keine Scherben am Strand lassen
Die Bierflasche geht zu Bruch? Einfach Sand darüber verteilen, könnte man denken – doch bloß nicht. Dann rennt jemand mit nackten Füßen über die Stelle und zieht sich Verletzungen zu. Oder Kinder stoßen beim Buddeln auf die Scherben. Stattdessen gilt: Alles aufsammeln und entsorgen. Ideal wäre natürlich, man nehme erst gar keine Glasflaschen mit an den Strand, so Paffrath.
7. Ausbreiten erlaubt – in Maßen
Decken auslegen, Strandmuschel aufstellen und vielleicht noch einen Windschutz in den Sand hämmern: Mancher schlägt am Meer ein großes Lager auf. Doch wie viel Fläche darf man eigentlich einnehmen? Oft gibt es dazu keine Einschränkungen. Aber klar ist, dass man Rücksicht auf andere zu nehmen hat – ist viel los am Strand und reiht sich Decke an Decke, ist es nicht angebracht, die Fläche einer Einzimmerwohnung zu besetzen.
Wo es Vorgaben geben kann, ist etwa im Bereich von Strandkörben. Hier würde der Korbwächter vermutlich darauf hinweisen, dass zwar die Fläche knapp um den eigenen, angemieteten Strandkorb mit Decken belegt werden kann – aber eben nicht mehr als das.
8. Sandburgen bauen – manchmal nicht erlaubt
Schippe raus und los geht’s. Für viele Kinder und Eltern gehört das zu einem Tag am Meer dazu. Doch an manchen Stränden ist das eigentlich nicht erlaubt – so verbietet zum Beispiel eine Satzung der Gemeinde Sylt, im Strandbereich Sandburgen zu bauen und Löcher zu graben. Vorgaben macht etwa auch die Gemeinde Zinnowitz auf der Ostseeinsel Usedom: Hier ist der Bau von Strandburgen «in einer Entfernung von weniger als drei Metern vom seeseitigen Dünenfuß» ebenso untersagt wie das Graben von tiefen Löchern.
Allgemein lohnt bei Unklarheiten zu Regeln ein Blick in die Strand- und Badeordnungen der Gemeinde, in der man Urlaub macht. Offenes Feuer und Grillen sind ohne Sondererlaubnis in der Regel ebenso verboten wie das Abspielen von Musik in einer Lautstärke, die andere stört. Mitunter dürfen Hunde nur auf bestimmte Abschnitte eines Strands mitkommen, teilweise herrscht dann auch Leinenzwang.
9. Freikörperkultur beachten und achten
Auch wenn man am Strand üblicherweise nur leicht bekleidet ist – ganz nackt zu sein, kann verboten sein. Hier sollte man sich vorher schlaumachen, was gilt. Klar ist der Fall, wenn ein FKK-Strandabschnitt ausgewiesen ist. Wer nackt sonnenbaden und baden will, sollte dorthin gehen. Umgekehrt gilt, dass es an FKK-Stränden oft nicht so gerngesehen wird, wenn Badegäste bekleidet sind – manchmal ist das auch untersagt.
Für Kinder ist das Nacktbaden am Strand oft generell gestattet. In Zinnowitz zum Beispiel heißt es in der Strand- und Badeordnung, dass Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auch außerhalb des FKK-Strands unbekleidet baden dürfen.