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So bilden Sie die Rettungsgasse richtig

Gerade zur Urlaubszeit sind die Autobahnen viel voller als sonst - Staus und damit oft Stress sind programmiert. Doch nicht vergessen: Bei Bedarf müssen Sie Rettungsgassen bilden. So geht's.

Bilder wie diese gehen häufig viral: Auto- und Motorradfahrer fahren im Stau dreist durch eine Rettungsgasse nach vorn. Oder Einsatzfahrzeuge werden durch Autos aufgehalten, weil die Gasse gar nicht oder nicht richtig gebildet wurde. Das darf nicht sein. Daher drohen in solchen Fällen hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte. Doch wie geht’s richtig?

Eigentlich ist es ganz einfach. Auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen gilt laut ADAC: Die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stillstand zu bilden, sondern schon dann, wenn der Verkehr anfängt zu stocken und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

Alle auf der linken Spur nach links – alle anderen nach rechts

Egal wie viele Spuren: Wer auf der linken Spur fährt, weicht dann immer nach links aus. Nach rechts orientieren sich alle auf den anderen Spuren. Denn die Gasse muss sich laut Gesetz zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden. Als Eselsbrücke kann man auch auf seine rechte Hand schauen: Der abgespreizte Daumen zeigt allein nach links – dazwischen ist viel Platz und die Finger sind alle rechts.

Vom Grundsatz her muss der Standstreifen bei der Bildung immer frei bleiben. Ausnahmen kann es aber geben: Etwa wenn die Polizei dazu auffordert oder wenn es aus Platzgründen nicht anders möglich ist die Rettungsgasse zu bilden. Beim Heranfahren an einen Stau darf man auch die Warnblinker anschalten, um die Nachfolgenden zu warnen.

Übrigens: Für die Bildung der Gasse gibt es keine Bedenkzeit. Sie muss sofort gebildet werden, sobald die Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Beides muss laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 2 Ss (OWi) 137/22) auch nicht erst eine gewisse Zeit andauern.

Diese Strafen drohen

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit Bußgeldern ab 200 Euro, stets zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, zahlt ab 240 Euro – ebenfalls immer plus zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Und das gilt natürlich auch für Motorradfahrer.

Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Als Beispiele für Hilfsfahrzeuge nennt der ADAC Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Achtung: In anderen Ländern können die Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse abweichen oder es gibt gar keine konkreten. Auch die Strafen können höher sein. So werden in Österreich bei Missachtung bis zu 726 Euro fällig, in der Schweiz sind es umgerechnet rund 100 Euro. Der ADAC hält dazu online eine Übersichtsseite parat.

Auch in Engstellen die Hilfsgasse bilden

Baustellen sind immer Nadelöhre – schon wenn der Verkehr normal rollt. Im Stau gelten laut ADAC grundsätzlich die gleichen Regeln im zumeist zweispurigen Baustellenverkehr: Die Fahrzeuge links halten sich ganz weit links – und die rechts gehen möglichst weit nach rechts.

Je nach Situation vor Ort kann es dennoch kaum für eine Rettungsspur reichen. Dafür gibt es keine Regel. Aber der ADAC rät, dass alle Fahrzeuge dann soweit wie möglich nach rechts rollen, damit die Einsatzfahrzeuge links vorbeikommen. Immer hilfreich: größere Abstände zwischen den Fahrzeugen halten.

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