München (dpa/tmn) – In der Advents – und Weihnachtszeit haben Aufläufe und Raclette-Essen Hochkonjunktur. Dabei kommt es auch immer auf den Käse an und die Antwort auf die Frage: Darf ich die Rinde mitessen?
In Deutschland darf die Rinde eines Käses auch Natamycin (E 235) enthalten, das gegen Schimmelbefall schützt. Erlaubt ist auch eine Schutzhülle mit Paraffinanteil. Darauf weist der Tüv Süd hin. Sie brauchen aber nicht zu rätseln, ob diese Stoffe enthalten sind – denn sie müssen deklariert sein. Sind sie enthalten, ist die Käserinde nicht zum Essen geeignet und sollte etwa 5 Millimeter tief abgeschnitten werden, empfehlen die Lebensmittelexperten des Tüv.
Bei Raclette-Käse nach Vorlieben gehen
Bei einem klassischen Raclette-Käse hingegen könne man laut der Experten die Rinde mitessen. Da der Begriff «Raclette» nicht geschützt ist, werben im Supermarkt-Regal allerdings unterschiedliche Sorten mit Raclette-Käse. Dann sollte man nach seinen Vorlieben entscheiden.
Mag man Käse, der lange Fäden zieht, kann es Bergkäse oder Schweizer Raclette-Käse sein. Eine Knusperkruste gelingt mit langgereiftem Gouda oder Appenzeller. Kinder bevorzugen oft weniger herzhaften jungen Gouda, Mozzarella oder geriebenen Pizzakäse.