Ratgeber

Neue Bezeichnungen für vier umwelttechnische Berufe

Berlin/Bonn (dpa/tmn) – Von der Fachkraft für Wasserversorgungstechnik zu Umwelttechnologen für Wasserversorgung, von der Fachkraft für Abwassertechnik zu Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung.

Insgesamt vier Ausbildungsordnungen im Bereich Umwelttechnologie wurden modernisiert und die Berufe werden in Zukunft neue Abschlussbezeichnungen tragen, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mitteilt.

Neben den beiden genannten sind auch der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft betroffen, der künftig Umwelttechnologe und -technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft heißt, und der Beruf Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice. Dieser wird in Zukunft die Abschlussbezeichnung Umwelttechnologe bzw. -technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen tragen.

Die vier neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft. Grund für die Modernisierung seien Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen, heißt es vom BIBB.

Gestreckte Abschlussprüfung kommt

An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt bei allen vier Ausbildungsberufen in Zukunft die gestreckte Abschlussprüfung. Sie findet also in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen statt.

Und auch inhaltlich gibt es Neuerungen: Das Berufsprofil der Umwelttechnologen und Umwelttechnologinnen für Abwasserbewirtschaftung wird vor dem Hintergrund des Klimawandels etwa um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung erweitert.

Beim Beruf Umwelttechnologe und -technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft entfallen beispielsweise die bisherigen Schwerpunkte (Abfallbeseitigung und -behandlung, Abfallverwertung und -behandlung, Logistik, Sammlung und Vertrieb). Umwelttechnologen und -technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft seien so künftig in allen Bereichen einsetzbar, erläutert das BIBB.

Gut zu wissen: Für alle Auszubildenden, die bereits 2023 ihre Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf begonnen und noch keine Zwischenprüfung absolviert haben, ist eine Spurwechselmöglichkeit vorgesehen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung dreier Bundesministerien. So bestehe auch für den jüngsten Ausbildungsjahrgang die Möglichkeit, auf Basis der neuen Regelungen qualifiziert zu werden.

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