Berlin (dpa/tmn) – Wildcamping steht für Freiheit und Flexibilität. Ganz ohne die Bindung an einen festen Stellplatz lässt sich die Natur etwa mit dem Wohnmobil oder auch einem Caravan hautnah erleben. Und Stellplatzkosten spart man auch.
Doch so grenzenlos wie sie zunächst erscheint, ist die Freiheit dann doch nicht: Wer mit dem Camper durch Europa fährt, sollte sich vorab genau über die länderspezifischen Vorgaben informieren. Denn je nach Urlaubsland können diese variieren. Der Auto Club Europa (ACE) erklärt, worauf Wildcamper bei ihren Reisen achten sollten.
Wo ist Wildcamping erlaubt?
Das freie Campen außerhalb von Campingplätzen ist europaweit nur in wenigen Ländern erlaubt. Dazu zählen unter anderem Albanien, Estland, Lettland, Litauen, Finnland und Rumänien. Doch auch hier ist die Freiheit mit Vorsicht zu genießen. Das Campen in Naturschutzgebieten ist generell untersagt und regionale Bestimmungen sowie etwaige Hinweisschilder sollten immer beachtet werden. Ebenso wird ein respektvoller Umgang mit der Natur vor Ort vorausgesetzt, so der ACE. Müll hinterlassen, offenes Feuer – tabu!
Nicht zu verwechseln: Das in Skandinavien geltende sogenannte Jedermannsrecht gestattet Wildcamping nur im Zelt und nicht in motorisierten Fahrzeugen. Dasselbe gilt für Schottland, hier bietet sich für Naturliebhaber also eher ein Backpacking-Urlaub an.
Genehmigungen und Alternativen
In Ländern wie Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich und der Türkei ist das Wildcamping mit einem Fahrzeug nur mit einer behördlichen Genehmigung gestattet. Alternativ bietet sich dort das Campen auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers an. Passende Angebote können auf Webportalen oder Apps gefunden werden. Dennoch sollten Sie sich vorab über mögliche regionale Verbote informieren, um Stress auf Reisen zu vermeiden.
Vorsicht in Deutschland und Co.
Wer nach Wildcamping-Reisezielen sucht und mit einem Wohnmobil oder einem Wohnwagen unterwegs ist, sollte Norwegen, Schweden, Spanien und Deutschland schnellstens von der Liste streichen. Hier ist lediglich eine einmalige Übernachtung zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit gestattet.
Dafür sind speziell ausgewiesene Flächen und Parkplätze zu nutzen, auf denen das Abstellen von Wohnmobilen nicht ausdrücklich verboten ist. Und das ganz ohne Camping-Feeling: Stühle und Tische müssen im Fahrzeug bleiben und die Markise wird nicht ausgezogen. Bei Nichtbeachtung der regionalen Vorschriften und Verbote muss man mit einer Polizeikontrolle und mitunter erheblichen Bußgeldern rechnen.