Ratgeber

Fahrrad: Auf diese Dinge beim Kindertransport achten

Berlin/Göttingen (dpa/tmn) – Der Wind weht um die Nase, es gibt etwas zu sehen: Radeln ist oft auch schon für kleine Kinder ein großes Vergnügen. Doch ohne einen Helm sollten sie nicht Rad fahren – egal, ob sie bereits selbst unterwegs sind oder transportiert werden. 

Denn der Helm kann vor schweren Kopfverletzungen schützen. Dazu muss er allerdings gut passen, sagt Thomas Geisler vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f).

So erkennen Sie, ob ein Helm gut sitzt

Der Helm sollte waagerecht auf dem Kopf und im besten Fall ungefähr zwei Zentimeter über der Augenbraue sitzen. Der Verschluss unter dem Kinn hat am besten ungefähr ein bis zwei Erwachsenenfinger breit Platz. Wichtig auch: Den Öffnungsmechanismus sollten Kinder selbst betätigen können. Und: Auf vielen Spielplätzen ist ein Fahrradhelm mittlerweile verboten, damit Kinder nicht mit dem Gurtbändchen irgendwo hängen bleiben und sich verletzen können.

Am besten verfügt das Wunschmodell auch über eine seitlich möglichst tief heruntergezogene Helmschale, die damit einen Schläfenschutz bietet. Auf Belüftungsöffnungen achten – wichtig im Sommer. Auch sinnvoll: dass man die Größe noch etwas justieren kann, damit auch eine Mütze darunter passt. Aber ein Helm ist nicht nur wichtig, wenn Kinder selbst fahren – sondern auch für kleine Passagiere.

Was beim Mitfahrerhelm wichtig ist

Bei «Mitfahrerhelmen», also wenn die Kleinen den Helm etwa im Lastenrad, Anhänger oder Kindersitz tragen sollen, sei es wichtig, dass der Hinterkopfbereich des Helms leicht abgeflacht ist. Das ermöglicht laut Geisler das korrekte Anlehnen vom Kopf im Sitz. Auch kann der Helm leichter in stabiler Position bleiben, falls das Kind einmal einschläft.

Achtung! Verletzungsgefahr auch schon beim Umfallen

Auch angeschnallt im Kindersitz auf dem Gepäckträger ist der Helm wichtig, so der Experte. Bei einem Unfall oder auch nur beim Umfallen des Rades mit Kind könne ein Aufprall auf den Boden aufgrund der Fallhöhe bereits zu schweren Verletzungen führen.

Aber auch im Anhänger und Lastenrad, wo die Kinder meist zumindest besser gegen Verletzungen beim Umfallen geschützt sind, rät er stets zum Helm. Einerseits aus Sicherheitsgründen, falls es zu einem Unfall kommt. Andererseits gewöhnen sich Kinder so an das Helmtragen beim Radeln. Das verinnerlichen sie dann auch bei eigenen Fahrten. 

Beim Kindertransport besteht noch Nachholbedarf, wie aktuell eine wissenschaftliche Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt. Demnach werden Kinder auf dem Fahrrad meist im Kindersitz befördert (35 Prozent), fast genauso häufig im Lastenfahrrad (31 Prozent) und am wenigsten im Anhänger (28 Prozent). Doch dabei tragen 43 Prozent aller Kinder keinen Helm, 21 Prozent sind nicht richtig oder gar nicht angegurtet. Eine Helmpflicht fürs Fahrradfahren gibt es in Deutschland allerdings nicht, auch nicht für Kinder.

Spezielle Kindersitze für die Jüngsten im Angebot

Kinder können im Anhänger oder Lastenrad mitgenommen werden, wenn sie selbstständig sitzen können. Es gibt allerdings spezielle Einsätze (etwa sogenannte Hängematten für Anhänger) oder Aufsätze für Lastenräder, die einen Transport von kleineren Kindern ermöglichen. 

Wenn man einen derartigen Aufsatz nutzt, sollte das Kind bei der Fahrt keinen Helm tragen, so Geisler, da die Nackenmuskulatur noch nicht stark genug ist, um das Gewicht des Helms zu halten. «Aber die Kinder sind aufgrund der sicheren Sitzposition gut genug geschützt und brauchen deshalb auch keinen Helm», so Geisler.

Das ist die Gesetzeslage für den Kindertransport

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO, Paragraf 21 Absatz 3) dürfen Personen nur von Fahrern ab 16 Jahren mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Beförderung von Personen gebaut und eingerichtet sind.

Auch dürfen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nur mitfahren, wenn für sie besondere Sitze vorhanden sind. Laufradverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen müssen dafür sorgen, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Auf Anhängern für Fahrräder, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, können bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Wichtig für den Urlaub im Ausland: In manchen Ländern – etwa Österreich oder Frankreich – gibt es eine Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren. Deshalb vorab informieren, wie die Regelungen im Urlaubsland sind, rät Thomas Geisler.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"