Washington (dpa) – Zuvor hatten Berichte die Runde gemacht, dass Trump sich bei seinen Anwälten über die Möglichkeit erkundigt haben soll, inwieweit er Vertraute, Familienmitglieder und sogar sich selbst bezüglich möglicher Vergehen in der Russland-Affäre vorauseilend begnadigen könnte. Dieses Recht hat der US-Präsident grundsätzlich und kann somit späteren Strafverfolgungen vorbeugen. Ob es in diesem Fall jedoch greift, ist strittig.
«Russlands Eingreifen in die Wahlen 2016 war ein Angriff auf unsere Demokratie», heißt es in dem Statement Warners. Der Sonderermittler Mueller und der Senat untersuchten gegenwärtig, ob es eine Mitwisserschaft im Trump-Wahlkampflager gegeben habe.
In Medienberichten hieß es auch, dass Trump eine Beschneidung des Arbeitspielraumes für Müller planen könnte und verhindern will, dass die Ermittlungen ausgeweitet werden. Unter anderem befürchte er, dass Mueller die Steuerunterlagen des Präsidenten anfordern könnte, die dieser bisher geheim hält. Das Weiße Haus hatte erklärt, es gebe derzeit keine Pläne, Mueller zu entlassen.