Eschborn (dpa/tmn) – Auf dem Lohnzettel steht doch ohnehin immer dasselbe, oder? Das stimmt nicht ganz. Die Experten der Zeitschrift «Finanztest» empfehlen, Lohn- oder Gehaltsabrechnung mindestens zu Jahresbeginn zu prüfen – und immer dann, wenn sich Steuerdaten ändern.
Außerdem gilt: Bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen können Fehler passieren, die den monatlich ausgezahlten Betrag beeinflussen. Gegenchecken lohnt sich also.
Gregor Felske, Payrolling Specialist beim Personaldienstleister Randstad, gibt Tipps für den Check der monatlichen Abrechnung:
1. Wer Lohn bezieht, sollte monatlich prüfen, ob tatsächlich alle geleisteten Stunden aufgeführt sind.
2. Bei Gehältern, die durch Zuschläge wie Nacht- oder Feiertagsarbeit variieren, sollten Sie sicherstellen, dass alle Dienste und Überstunden richtig erfasst und berechnet wurden.
3. Checken Sie, ob zugesagte Boni in der Abrechnung enthalten sind. Auch ein Blick auf die Zahl der Urlaubstage, die einem im laufenden Jahr noch zustehen, lohnt sich.
Das steckt hinter den Abkürzungen auf dem Lohnzettel
Wer die Entgeltabrechnung verstehen will, muss zudem wissen, was hinter gängigen Abkürzungen steckt. Ein Überblick:
- «E» für Einmalbezug: Bezüge, die Arbeitnehmende nicht jeden Monat bekommen, etwa Urlaubsgeld
- «GB» für Gesamtbrutto: Das regulär verdiente Gehalt sowie Zuschläge, etwa für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- «KK» für Krankenkasse
- «KK%» für Beitragssatz zur Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag
- «L» für Laufender Bezug: Der regelmäßige Bezug, den der Arbeitgeber im Gegensatz zum Einmalbezug leistet
- «PGRS» ist das Kürzel für Personengruppenschlüssel: Hierunter fallen Beschäftigungsarten wie etwa Praktikum, Ausbildung, Festanstellung, Aushilfe