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Alkoholkonsum bei Jugendlichen: Was Eltern dann tun können

Berlin/Fürth (dpa/tmn) – Kommt ein Jugendlicher das erste Mal sturzbetrunken nach Hause, fragen sich Eltern vielleicht, wie sie darauf reagieren sollen. Handelt es sich um eine Alkoholvergiftung, gehört das Kind natürlich sofort ins Krankenhaus.

Ansonsten könnte der erste Impuls sein, den Nachwuchs zu tadeln. «Doch Schimpfen hilft gleich schon mal gar nicht», so Ulric Ritzer-Sachs von der Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung. Denn völlig betrunken, sei der Nachwuchs gar nicht in der Lage, klar zu sehen oder zu hören.

Daher rät der Pädagoge: «Man sollte dem Kind einen Eimer in die Hand geben und klar machen, dass man jetzt nicht darüber reden möchte, sondern morgen.»

Am nächsten Tag – Ursachen erforschen

Wenn das Kind am nächsten Tag wieder nüchtern ist, sollten Eltern sich Zeit für ein ernstes Gespräch nehmen. «Ich würde nicht gleich mit Vorwürfen starten», empfiehlt Ritzer-Sachs. Das fordert meistens nur eine Abwehrreaktion heraus. Besser ist es offen über eigene Sorgen und negative Erfahrungen zu sprechen. Und zu fragen: ««Was war denn los?». «Was können wir tun, damit das nicht wieder passiert?»»

Manche Jugendlichen wollen einfach mit Freunden Spaß haben. Andere trinken um ihre Schüchternheit zu überwinden, um Grenzen auszutesten oder weil sie sich nicht «uncool» sein wollen. Manchmal stecken aber auch Probleme in der Schule oder eine fehlende Perspektive dahinter.

Geht es um Ängste oder Sorgen, sollten Eltern sie ernst nehmen. Dann ist es umso wichtiger im Gespräch zu bleiben und gemeinsam Konsumregeln zu entwickeln. Denn, davor warnt die Initiative «Alkohol? Kenn dein Limit»: Wer Alkohol trinkt, um Problemen aus dem Weg zu gehen, kann eine Abhängigkeit entwickeln.

Alkohol schadet Jugendlichen

Das Problem: «Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre Organe und vor allem das Gehirn noch entwickeln», so die Experten. Daher kann Alkohol schon in kleinen Mengen erheblichen Schaden anrichten. Manchmal hilft es, über solche Gefahren für die Gesundheit zu sprechen.

Eltern können klarmachen, dass es nicht allein um ihre Meinung zum Thema Alkohol geht, sondern um allgemein gültige Verbote. Laut Jugendschutzgesetz gilt: Jugendliche dürfen ohne Aufsicht erst ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt trinken. Schnaps erst ab 18 Jahren.

Kommen solche Vorfälle jedoch häufiger vor, reicht manchmal nicht ein ernstes Gespräch. Ritzer-Sachs rät Eltern dann, sich Hilfe zu holen – etwa bei einer Suchtberatungsstelle oder Erziehungsberatungsstelle.

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