London/Brüssel (dpa) – EU-AUSTRITTSGESETZ: Die britische Premierministerin Theresa May braucht vor dem offiziellen Austrittsgesuch die Zustimmung des Parlaments. Nach der für Dienstag vorgesehenen dritten Lesung im Oberhaus kommt das Austrittsgesetz erneut ins Unterhaus.
AUSTRITTSERKLÄRUNG: Bis 31. März will May den Europäischen Rat offiziell vom Austrittswunsch in Kenntnis setzen. Das ist der Startpunkt für die zweijährigen Austrittsverhandlungen.
EU-MANDAT: Sobald das Schreiben aus London eintrifft, zurrt die Rest-EU in drei Schritten ihre Verhandlungslinie fest: Ein Sondergipfel der 27 Staats- und Regierungschefs beschließt drei bis fünf Wochen später Leitlinien. Auf dieser Basis schlägt die EU-Kommission den Start der Verhandlungen und ein Mandat vor und lässt es vom Rat bestätigen.
VERHANDLUNGEN: EU-Chefunterhändler Michel Barnier und sein Team von gut 20 Experten geben sich 18 Monate für die eigentlichen Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens und Übergangsregelungen, also etwa bis Oktober 2018.
RATIFIZIERUNG: Auf EU-Seite muss das Austrittsabkommen vom Europaparlament gebilligt und dann vom Rat angenommen werden – und zwar ohne Großbritannien. Premierministerin May will den Vertrag auch dem britische Parlament vorlegen.
FRISTENDE: Das ganze Verfahren muss binnen zwei Jahren nach dem offiziellen Austrittsgesuch abgeschlossen sein, in dem Fall also wohl bis Ende März 2019. Eine Verlängerung ist möglich, wenn alle bleibenden EU-Staaten zustimmen.