Brüssel (dpa) – Während der Corona-Pandemie sind nach Angaben der EU-Kommission etwa 600 000 im Ausland gestrandete Unionsbürger wieder in die Europäische Union zurückgeholt worden. Demnach konnten Betroffene nicht nur in den Botschaften und Konsulaten ihrer Herkunftsländer um Unterstützung bitten, sondern auch in denen aller EU-Mitgliedsländer, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte.
Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Land an dem Ort keine Botschaft unterhält oder sie zu weit weg ist. Diese Regelung sei während der Pandemie ein Rettungsanker gewesen, hieß es in der Mitteilung.
Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern habe in diesem Bereich trotzdem Verbesserungsbedarf, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht der EU-Kommission. «Insgesamt wird in dem Bericht festgestellt, dass die geltenden Vorschriften gestrafft werden müssen, um die Gewährung von konsularischem Schutz zu erleichtern», hieß es weiter. Dazu müsse etwa der Austausch von Informationen erleichtert werden.