München (dpa/lby) – Trotz der Verfassungsklage gegen das pauschale Verbot einer Übernachtungssteuer in Bayern hält die Staatsregierung an ihrer umstrittenen Position fest. «Staatsregierung und Innenministerium halten am Verbot der Bettensteuer fest. Wir wollen keine zusätzliche Belastung für unsere Gastronomie und auch nicht für unsere Touristen», teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstag in München mit.
«Das Letzte, was wir jetzt brauchen, sind neue Belastungen für Bürger und Unternehmen», betonte Herrmann. Gerade jetzt sei es wegen der hohen Inflation und Energiepreise «überhaupt nicht die Zeit für Steuererhöhungen».
Am Mittwoch hatte die Stadt München mitgeteilt, gemeinsam mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat zu klagen. Die beiden Städte sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und beklagen Einnahmeverluste in Millionenhöhe.
München will von Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro. Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen aber durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, eine Übernachtungssteuer zu erheben. Deshalb hatte die Stadt München im Mai bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Diese Klage ruhe bis der Verfassungsgerichtshof entschieden habe, sagte ein Sprecher der Stadtkämmerei.
Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) warf der Staatsregierung «eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte» vor. Auch Günzburg als dritte klagende Kommune hat einen SPD-Oberbürgermeister, Kritik an dem Verbot der landläufig «Bettensteuer» genannten Abgabe gab es aber auch vom Bayerischen Städtetag.
«Besonders ärgert mich die einseitige Argumentation des Bamberger Oberbürgermeisters, der seine Stadt “benachteiligt” sieht», sagte Herrmann. Bayerns Kommunen stünden im Vergleich zu den Städten und Gemeinden in allen anderen Bundesländern sehr gut da.