Berlin (dpa/tmn) – Auf der Tour bricht eine Speiche, auf dem Arbeitsweg ist nach einem Sturz eine Acht im Rad – und an Weiterfahrt ist nicht zu denken. In Situationen wie solchen sind Radler auf Hilfe angewiesen. Hier setzen Fahrradschutzbriefe an.
Jüngst stieg sogar Deutschlands mitgliederstärkster Autofahrerclub ins Geschäft ein: Seit Mitte 2022 bietet der ADAC auch Fahrradfahrerinnen und E-Bikern Pannenhilfe an. Bereits seit 2016 hat der Auto Club Verkehr (ACV) einen Fahrradschutzbrief im Portfolio. Auch der Auto- und Reiseclub (ARCD), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und selbstredend der Fahrradclub ADFC mischen mit.
Während die Clubs Leistungen allesamt an Mitgliedschaften knüpfen, unterscheiden sich die Angebote im Detail. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf rät deshalb dazu, diese mit dem eigenen Bedarf abzugleichen.
Unter anderem folgende Leistungsmerkmale sollten Verbraucher miteinander vergleichen:
Geltungsbereich: Das Angebot des ACV gewährt Pannenhilfe auch im europäischen Ausland, während der ADAC sie nur innerhalb Deutschlands leistet, der ARCD auch bei Schadenereignissen in Mittelmeer-Anrainerstaaten.
Bei Pannen in der Nähe gilt: Pannen- und Unfallhilfe werden meist nur erbracht, wenn der Schadenort mindestens zehn Kilometer Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt ist. Wer also nur zum Brötchenholen radelt oder kurze Touren in die Umgebung unternimmt, der benötigt keinen Schutzbrief. Für Fahrradpendler könnte er interessant werden. Der ADAC hingegen leistet Hilfe auch bereits ab der Haustüre.
Abschleppen: Ist das Fahrrad nicht mehr fahrbereit und kann vor Ort durch die Pannenhilfe nicht wieder instand gesetzt werden, wird es abtransportiert. Auch hier sollte verglichen werden. Denn oft wird nur der Transport zur «nächsten geeigneten» Fahrradwerkstatt übernommen und zum Wohnsitz nur, wenn dieser näher liegt. Beim ADAC kann man die Hilfe als E-Bike-Fahrer sogar in Anspruch nehmen, wenn der Akku entladen ist. Das akzeptiert etwa der ACV ausdrücklich nicht als Panne.
Eine Frage ist auch, wie schnell das havarierte Zweirad abtransportiert wird: Beim ACV geschieht das laut Bedingungen, wenn das Bike «nicht in zumutbarer Zeit» wieder flott gemacht werden kann. Beim AvD wird der Fahrrad-Rücktransport vom Schadenort in die Werkstatt versprochen, wenn das «Fahrrad am Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen» fahrbereit gemacht werden kann – das könnte im konkreten Fall ziemlich unpraktisch werden. Laut Weidenbach ebenfalls zu klären: «Wird das Fahrrad auch geborgen, wenn es in einem Gewässer landet?»
Personenkreis: Auch hier gibt es Unterschiede. So greift der Schutzbrief etwa bei VCD und ARCD auch bei ehelichen oder nicht ehelichen Lebenspartnern, die im gleichen Haushalt leben sowie bei minderja?hrigen Kindern. Beim ADAC erstreckt sich der Schutz neben dem Mitglied zusätzlich nur auf letztere.
Ersatzfahrrad: Wichtig hier: Die Anbieter übernehmen zwar Kosten, wenn man ein Ersatzfahrrad in Anspruch nehmen möchte, um mobil bleiben zu können. Jedoch erlischt dann oft ein anderer Anspruch.
Beim ACV heiß es dazu etwa: «Nehmen Sie unsere Leistung eines Ersatzfahrrads in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt noch für die Übernachtung.» Auch die Kostenübernahme und die Dauer, wie lange man das Leihfahrrad nutzen darf, ist verschieden geregelt.
Diebstahl: ARCD, AvD und ACE stehen grundsätzlich auch bei Diebstahl des Rades ein – für dann notwendig werdende Übernachtungen oder Gepäcktransport, Weiter- oder Rückreise. Der Kostendeckel dafür reicht je nach Anbieter von 100 bis 500 Euro.
Die Fahrrad-Pannenhilfe des ADAC bringt dagegen gar nichts, wenn das Fahrrad entwendet wurde und man einen Heimtransport wünscht. Hinweis: Für den Diebstahl des Bikes selbst treten Schutzbriefe nicht ein, dafür gibt es spezielle Versicherungen.
Ausschlüsse: In der Regel sind Mietfahrräder vom Schutz ausgenommen, ebenfalls versicherungs- oder zulassungspflichtige Bikes, zum Beispiel S-Pedelecs. Nimmt man an einem Radrennen teil, sind Pannen nicht abgesichert. Das gleiche gilt für Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der ACE und andere verweigern laut Versicherungsbedingungen zum Beispiel auch den Transport eines beschädigten E-Bike-Akkus: Gefahrgut muss separat entsorgt werden.
Kosten und Deckel: Elke Weidenbach rät, jeweils den «Umfang der Höchsterstattung» abzuklären. «Werden auch Übernachtungskosten übernommen oder die für einen Krankenrücktransport?» Der ARCD etwa übernimmt Kosten von maximal 2000 Euro pro Jahr – für die Leistungen am Fahrrad. Manche personenbezogenen Leistungen wie der Krankenrücktransport werden in voller Höhe übernommen.
Auch bei anderen Anbietern ist die Kostenübernahme einzelner Leistungsmerkmale begrenzt, zum Beispiel der Fahrradtransport auf 150 Euro. Und: Ersatzteile werden im Rahmen von Fahrradschutzbriefen in der Regel nicht gezahlt, höchstens ihr Versand zur Werkstatt.
Für Mitglieder der Autoclubs sind die Fahrradschutzbriefe ohne Zusatzkosten inklusive. Beim VCD kann man sich für zusätzlich 9 Euro pro Jahr absichern, beim ADFC als Einzelperson für zusätzlich 11,90 Euro, bei Familienmitgliedschaften kommen 19,90 Euro pro Jahr hinzu.
«Aber auch bei manchen Fahrradversicherungen ist derartiger Schutz enthalten oder dort zumindest zusätzlich abschließbar», sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Wer nur ihn benötigt, fährt meist preisgünstiger als im Paket mit Mitgliedschaften.